Еврейская Библия
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Комментарий к Бамидбар 35:34

וְלֹ֧א תְטַמֵּ֣א אֶת־הָאָ֗רֶץ אֲשֶׁ֤ר אַתֶּם֙ יֹשְׁבִ֣ים בָּ֔הּ אֲשֶׁ֥ר אֲנִ֖י שֹׁכֵ֣ן בְּתוֹכָ֑הּ כִּ֚י אֲנִ֣י יְהוָ֔ה שֹׁכֵ֕ן בְּת֖וֹךְ בְּנֵ֥י יִשְׂרָאֵֽל׃ (פ)

И не оскверняй землю, на которой ты живешь, посреди которой живу я; Я, Господь, живу среди сынов Израилевых.'

Rashi on Numbers

אשר אני שכן בתוכה [AND YE SHALL NOT DEFILE THE LAND] … IN WHICH I DWELL — It means: Do not do anything defiling to the land so that you will make Me dwell amidst its uncleanness,
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Rav Hirsch on Torah

V. 34. אשר אתם יושבים בה אשר אני שכן בתוכה ist eine andere Beziehung des Landes zu seinen Menschen, als die V. 33 durch אשר אתם בה ihren Ausdruck fand. Dort ist es die Beziehung des Landes als Bodens der Menschenexistenz. Der Boden versagt den Menschen diese Existenz, wenn die Existenzvernichtung eines Menschen durch einen Menschen sie gleichgültig lässt. Hier ist es die Beziehung des Landes als Bodens der ישיבה und der שכינה, der nationalen Menschengesellschaft und der Gottesgegenwart auf Erden. Beides, sowohl die auf die Huldigung Gottes und seines Gesetzes zu erbauende soziale Volkswohlfahrt, als die einer solchen Erhebung des irdischen Gesamtseins zu Gott zugesagte Gegenwart Gottes auf Erden (Schmot 25, 8) beruht offenbar auf dem Bewusstsein und der Anerkennung der höheren Dignität, auf dem Bewusstsein und der Anerkennung der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Wenn das ganze Gottesgesetz auf den drei Fundamenten des Rechts und der Liebe des sozialen, und der Sittenheiligung des individuellen Menschen beruht, so steht und fällt das ganze Gesetz mit dem Bewusstsein und der Anerkennung oder der Verneinung und Leugnung der höheren Dignität, der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Auf der Anerkennung der Gottebenbildlichkeit des Nebenmenschen beruht das Recht, auf dem Selbstbewusstsein der eigenen Gottebenbildlichkeit die Sittenheiligung und die Liebe. Ist der Mensch nur tierebenbildlich, nur ein physisches Wesen wie alle Lebendigen neben ihm in der Schöpfung, so sind Gewalt und Selbstsucht und Tierbefriedigung auch für ihn die einzigen Lebensmotoren, so kann von Recht und Liebe und Sittenheiligung keine Rede sein, so ist טומאה, "physische Gebundenheit", "Unfreiheit" mit allen Konsequenzen der Gewalt und der Entartung das ausschließliche Gepräge der Erd- und Menschenwelt, so ist es das Tierideal, dem in Haus und Staat des Menschen- und Völkerlebens die Idolhuldigung gezollt wird, so ist für Gott, den in Recht und Liebe und Sittenheiligkeit zu bekennenden einen Einzigen, keine Stätte auf Erden.
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Rashi on Numbers

‎'כי אני ה שכן בתוך בני ישראל FOR I, THE LORD, DWELL AMONG THE CHILDREN OF ISRAEL — for even when they (the Israelites) are unclean My Shechinah remains amongst them (Sifrei Bamidbar 160:15).
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Rav Hirsch on Torah

Gleichgültigkeit der Gesamtheit gegen unschuldig vergossenes Menschenblut erkennt aber das Gesetz als die offenbarste Leugnung dieses Fundamentalgrundgesetzes von der Göttlichkeit des Menschenwesens, als tatsächlichste Proklamierung der טומאה als Prinzip des Menschen- und Volkslebens, und spricht daher zu der jüdischen Staatseinheit: ולא תטמא את הארץ אשר אתם ישבים בה, proklamiere durch deine Gleichgültigkeit gegen Menschenblut nicht das Prinzip der טומאה als das in dem Lande geltende, das euch zu seinen Bewohnern hat, in dessen Mitte Gott seine Gegenwart bekundet; כי אני ד׳ שכן בחוך בני ישראל, denn, wenn eben gesagt ist, אשר אני שכן בתוכה, dass Gott in Mitte des Landes gegenwärtig sei, so ist es ja nicht der Boden, das Land als solches, so sind es die Menschen, so ist es das Volk, Jisraels Söhne sind es, und das Leben, das sie entfalten, wodurch irdische Verhältnisse sich der Aufnahme der verheißenen Gottesgegenwart würdig gestalten; und wenn diese Gottesgegenwart sich in Mitte des Volkes kund tut, wie weit ab das Volksleben auch im einzelnen noch von dem Ziele seiner Vollendung sein möge, wie viel noch der טומאה angehörige Unvollkommenheiten ihm auch noch im einzelnen anhaften mögen, wenn Gott jeder Gegenwart des jüdischen Volkslebens eben in Hinblick auf dessen einstige sittliche Vollendung und mit seiner ewig zu ihr hin erziehenden Liebe nahe sein will: so muss, eben um dieser reinen Vollendungszukunft und der in jeder Zeit gegenwärtigen Gottesnähe willen, von der Gesamtheit stets das jeden Fortschritt zu dieser Zukunft bedingende Panier in unzweifelhaftem Lichte hoch und rein vorangetragen werden, in dem um Gott sich scharenden Menschenvereine die Idee der Göttlichkeit des Menschenwesens stets ungetrübt zum Ausdruck kommen, auf dass den Erscheinungen der טומאה gegenüber sich das Prinzip der טהרה seine hingebungsvolle Huldigung erhalte und der Gesamtgeist dessen würdig bleibe, der von ל sich verheißen: אני ד׳ שכן בתוך בני ישראל (vergl. zu Wajikra 18, 25 f. und 15, 31).
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Rav Hirsch on Torah

Durch diese Schlusssätze tritt erst die רוצח- und ערי מקלט-Institution, deren Verwirklichung das erste Gesamtheitsanliegen bei der Besitznahme des Landes bilden soll, und die schon vor derselben für das bereits in Besitz genommene transjordanische Land durch Mosche zur Ausführung kam, in ihr hellstes Licht. Es ist die Heilighaltung und der durch nichts aufzuwiegende Wert eines Blutstropfens ihres letzten Bürgers, mit deren Proklamierung die Gottesnation von ihrem Lande Besitz nehmen soll. Diesem Staate soll das Leben seiner Bürger als das heiligste und höchste aller seinem Schutze übergebenen irdischen Güter gelten, und es wird die Gesamtheit verantwortlich für jede vorzeitig gekürzte Hierseinsminute ihrer Angehörigen. Die in der Heiligachtung des Menschenblutes sich aussprechende "Gottebenbildlichkeit des Menschen" soll dem ersten Faktor: "Gott" sich sofort als zweiter anschließen, und beide Faktoren vereint: Gott und die "Gottebenbildlichkeit des Menschen" zusammen mit allen ihren Konsequenzen den geistigen und sittlichen Grund und Lebensborn dieses Staates und des individuellen und sozialen Lebens seiner Angehörigen bilden. Jedem seiner Angehörigen ist Hiersein und Landesboden nur unter der Bedingung garantiert, dass von ihm jeder seiner Mitbürger in seiner Gottebenbildlichkeit und der daraus fließenden Unverletzlichkeit seines Hierseins geachtet werde, und diese Achtung bei allen seinen Handlungen die selbstbewusste Vorsicht und Umsicht erzeuge. Die durchs ganze Land in gleichen Distanzen verteilten, nur zu gleicher Zeit in Wirkung tretenden (V. 13) Miklatstädte proklamieren faktisch dieses Prinzip ausnahmslos für das ganze Land und alle seine Bürger. Der staatsseitig zu autorisierende, eventuell zu bestellende גואל הדם vertritt nicht in seinem und in feiner näheren Verwandtschaft Namen allein, sondern im Namen des Staates dies in dem Mord oder der Tötung eines ihrer Angehörigen verletzte Prinzip.
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Haamek Davar on Numbers

For, I, Adonoy, dwell. The explanation is that this verse gives the reason for the two previous matters: This pollution causes the exile of Yisroel from Eretz Yisroel and exiles the Shechinah (Divine Presence). We might say we understand the reason for the exile of the Shechinah, since the Shechinah cannot dwell in a place of pollution, but why should Yisroel go into exile? Surely the sin itself is not so serious, since we are talking about a case of murder which was thought to be permissible, and if so, why should Yisroel be exiled because of the pollution of the land? Scripture explains to us the reason, “For, I, Adonoy, dwell among Bnei Yisroel.” I cannot cause My glory to dwell in Eretz Yisroel because of the pollution, thus, I must go into exile outside the Land. Therefore I must draw the essential dwelling place of Yisroel after me so that I can dwell amongst them outside the land, and it follows that the Shechinah dwells amongst Yisroel even outside Eretz Yisroel.
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Rav Hirsch on Torah

Die Gesetzesbestimmungen über den vorsätzlichen Mord stellen sich nur als Ausführung des schon der noachidischen Gesetzgebung angehörigen Ausspruchs שופך דם האדם באדם דמו ישפך (Bereschit 9, 6) dar und erlangen im jüdischen Gesetze vorzüglich die charakteristische, übrigens der gesamten jüdischen Kriminaljustiz angehörige Beschränkung auf עדים והתראה, d. h. auf die Fälle, wo das Verbrechen durch zwei Zeugen konstatiert ist, die bei dem Verbrechen gegenwärtig waren und im Momente der Tat dem Verbrecher warnend den Buchstaben des Strafgesetzes entgegengehalten haben (siehe hierüber zu Schmot 21, 14 u. 18, 5, sowie Dewarim 17, 6), und wo ferner der Tod unzweifelhaft als direkte Wirkung der Verbrechertat erfolgt ist, wie überhaupt die zur Freisprechung überwiegende Tendenz, die die Strafvollziehung nur in den seltenen Fällen vollendetster Evidenz zulässt, dann aber auch die Befugnis zum Straferlass nicht in Händen hat (siehe zu Verse 31 u. 32).
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Rav Hirsch on Torah

Auf die Ähnlichkeit des dem unvorsätzlichen aber fahrlässigen Mörder diktierten Galut mit dem über den ersten Mörder ergangenen Verhängnis haben wir bereits zu Bereschit 4, 14 hingewiesen. Diese Verweisung aus der Heimat, dieser Ausschluss aus dem ganzen nationalen Boden und dieses Gebanntsein in eine einzige Stätte, die ihn aufnimmt und innerhalb ihrer Grenzen festhält, deren mutwilliges Überschreiten für ihn zur Höhnung der Schwere seines Verbrechens wird und den Todesstahl des Blutvertreters gegen ihn berechtigt, — alles dies ist nur ein verjüngtes Erleiden dessen, was sein Menschenbruder von seiner Hand erlitten, den er um Heimat und Vaterland und um das ganze irdische Hiersein gebracht. Und wohl mag dieses Herausgerissensein aus dem ganzen Boden des bisherigen Seins und aus dem freien Zusammenhange mit allem, woran das Menschengemüt im heimischen Kreise hängt, sowie die stete Sorge vor dem Stahl der Vergeltung, den er auf sein irdisches Hiersein gezückt weiß, sehr geeignet sein, ihn den ganzen Wert des hohen Gutes recht innig fühlen und schätzen lernen zu lassen, dessen seine straffällige Gedankenlosigkeit einen Brudermenschen verlustig gemacht. Der ganze Charakter, der dieser Verbannung in die Miklatstadt aufgedrückt ist, ist aber nicht Strafe, sondern: כפרה, Sühne, auf dass er von der Folgenschwere der auf ihm lastenden Schuld frei werde (Mackot 26, 11 b ד׳׳ה מידי גלות ,תוספו׳), und spricht sich dieser Charakter auch in der liebenden Fürsorge aus, die die Gesamtheit für das leibliche und geistige Wohl ihres Verbannten an seinem Verbannungsorte zu betätigen hat (siehe zu V. 11).
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Rav Hirsch on Torah

Einer besonderen Erwägung bedarf jedoch die Beziehung des כהן גדול zu der Verweisung des unvorsätzlichen Mörders in eine Miklatstadt. Das Verbannungsurteil lautet: bis zum Tode des Hohenpriesters, und zwar dessen, der im Momente der Urteilsfällung Hohepriester war. Es kann dies so wenig eine bloß äußerliche Fristsetzung sein, muss vielmehr einen so innigen Zusammenhang mit dem Vergehen und seiner Verurteilung haben, dass ja, wenn nach der Verurteilung vor der Hinflucht in den Bannort der Hohepriester stirbt, das Vergehen seine Sühne gefunden hat und der Täter von der Verbannung frei ist, hingegen, wenn zur Zeit des Urteilsspruches kein Hohepriester da war, der in eine Miklatstadt Verwiesene bis an sein Lebensende dort zu verbleiben hat. In der Tat wird auch Mackot 11b der Tod des כה׳׳ג als כפרה-Abschluss begriffen: מידי גלות קא מכפרה מיתת כהן הוא דמכפרא (siehe תוספו daselbst) und daselbst 41 a den כה ג ein möglicher Anteil an der Verschuldung zuerkannt, der durch ihren Tod zu büßen sein könne. Als ein solcher möglicher Verschuldungsanteil wird dort etwaige Gleichgültigkeit gegen die Wohlfahrt und Schuldlosigkeit ihrer Zeitgenossen bezeichnet, für die zu beten sie unterlassen haben können: שהיה להם לבקש רחמים על דורן ולא בקשו, oder daselbst 11 b von dem erst zwischen dem Vergehen und der Verurteilung zur hohenpriesterlichen Würde Erwählten, dass er vielleicht gegen das dem Angeklagten drohende Verbannungsgeschick gleichgültig gewesen und vielleicht für die Erleuchtung seiner Richter zu beten unterlassen, dass, wenn freisprechende Gründe für ihn vorhanden sind, ihnen diese nicht entgehen mögen, היה לו לבקש רחמים שיגמר דינו לזכות ולא ביקש. (Nur in diesem hypothetischen Sinne glauben wir beide Sätze verstehen zu müssen. Denn es ist ja weder das geschehene Unglück, noch die Verurteilung ein positiver Beweis, dass die zeitigen כהנים גדולים das von ihnen erwartete Gebet wirklich unterlassen haben. Die Erhörung steht ja bei Gott. Und vollends die zweite Bitte שיגמור דינו לזכות ist ja wohl sicher nur hypothetisch für den Fall seiner Unschuld zu verstehen. Es wäre ja sonst die Bitte um ein falsches, jedenfalls um ein irrtümliches Urteil). Diese Mitleidenschaft der Priester an dem Vergehen und dem Verbannungslos des unvorsätzlichen Mörders war so lebhaft in dem Volksbewusstsein, dass nach Mackot 11 a die Mütter der Hohenpriester die verwiesenen Mörder in ihrer Verbannung mit Nahrungsunterhalt und Kleidung verpflegten, damit sie nicht für den Tod ihrer Söhne beten möchten, אימותיהן של כהנים מספקות להן מחיה וכסותי כדי שלא יתפללו על בניהן שימותו (siehe daselbst). Im ספרי wird die Beziehung des כהן גדול zu der Verweisung des unvorsätzlichen Mörders also motiviert: ר׳ מאיר אומר רוצח מקצר ימיו של אדם וכהן גדול מאריך ימיו של אדם אין בדין שישב המקצר לפני המאריך ר׳ אומר רוצח מטמא את הארץ ומסלק את השכינה וכהן גדול גורם לשכינה שתשרה על הארץ אין בדין שיהא מי שמטמא את הארץ לפני מי שגורם להשרות את השכינה על הארץ, d. h. der Mörder verkürzt das Leben, der Hohepriester verlängert das Leben; es ist nicht Recht, dass der Lebensverkürzer vor dem Angesicht des Lebensverlängerers bleibe, oder: der Mörder bringt טומאה über das Land und verscheucht die Gottesgegenwart, der Hohepriester bewirkt die Gegenwart Gottes im Lande; es ist nicht Recht, dass derjenige, der dem Lande טומאה bringt, vor dem. Angesichte dessen bleibt, der die Gottesgegenwart im Lande bewirkt.
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Rav Hirsch on Torah

Fassen wir alle diese Äußerungen zusammen, so waltet wohl der Grundgedanke vor, dass die unvorsätzliche Tötung eines Menschen ein Ereignis sei, das im Widerspruch zu der Bestimmung des Hohenpriesters stehe, und dass dem Hohenpriester und seinem Amte eine gewisse Mitverantwortlichkeit für das Ereignis zugesprochen werden könne.
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Rav Hirsch on Torah

Erwägen wir, dass die Verweisung sich ganz eigentlich als eine Verweisung in die Levitenstädte, oder genauer, in eine Levitenstadt darstellt, somit der unvorsätzliche Mörder völlig dem Einflusse der "Leviten", der "Gehilfen des Priesteramtes", übergeben wird, so dürfte dieser Umstand den Zusammenhang mit der ganzen Bestimmung des Leviten- und Priestertums nur noch der Betrachtung näher rücken.
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Rav Hirsch on Torah

Der Schwerpunkt des ganzen Priester- und Levitenberufes, dessen höchster Repräsentant der Hohepriester ist, liegt in den Begriffen: Lehre und Sühne, Sühne im Heiligtum, Lehre außer dem Heiligtum, zwei Elemente, die sich aufs innigste berühren. Gilt doch die Sühne, deren der Priester im Heiligtum zu warten hat, vorzugsweise, ja fast ausschließlich der שגגה, dem gedankenlosen Abirren vom rechten Wege. זדון, das bewusstvolle mutwillige Brechen der Pflicht, der Trotz des Ungehorsams ist dem Einflusse des Priesters entzogen und erliegt der Rechts- und Gesetzesautorität der Gerichte. Allein den Geist der Erkenntnis und den Ernst der Lebensvorsätze zu verbreiten, der uns unser ganzes inneres und äußeres Leben unter das Regime des göttlichen Gesetzes stellen und jeden Schritt und jede Tatäußerung mit jener Einsicht und Umsicht und Vorsicht abwägen läßt, die jeden Leichtsinn ausschließen und sträflicher Gedankenlosigkeit keinen Raum lassen, jenen Ernst des Lebens zu pflegen, der selbst vor שגגות schützt, das ist ganz eigentlich das Ziel des Priestertums im Volke. Und wie, wenn in der Versündigung gegen Gott — שבין אדם למקום — eine sträfliche Gedankenlosigkeit zu שגגות in Kapitalversündigungen שיש בהן כרת geführt, die כפרה durch Priester im Heiligtume vermittelt wird (— und wohl mag zu der von uns berührten Bedeutsamkeit der אכילת בשר חטאת sich auch noch damit die Mahnung an die genießenden Priester zum Entgegenwirken gegen den שגגה-Geist im Volke gesellen —): so liegt, wenn im Gebiete der ,שגגה ,sträfliche Gedankenlosigkeit ,שבין אדם לחבירו , Versündigungen gegen den Menschen zu dem Kapitalverbrechen der Tötung eines Menschen geführt, in dem Ereignis Vorwurf und Mahnung an die Priester, und deren höchster Repräsentant, der Hohepriester, unter dessen Amtszeit die Verurteilung geschieht, tritt in doppelte Beziehung zu dem Urteil. Die Verweisung wird als eine Verbannung aus seinem Angesichte betrachtet, und er tritt zugleich mit seinem Leben in Mitleidenschaft mit dem Verurteilten, also, dass sein darauf erfolgender Tod als eine die Sühne des Geschehenen abschließende Folge betrachtet wird. Das Priestertum und dessen erster Träger, der Hohepriester, hat jenen Geist bewussten, sich unter Gottes Leitung vollziehenden und stets regenerierend sich dieser Leitung aufs neue unterstellenden Pflichtlebens zu wecken und zu pflegen, der das eigene Leben bis zum Ausmaß der hienieden bestimmten Wallfahrt ausleben lässt und nirgends störend in den Lebenslauf anderer Mitlebenden eingreift; es hat damit zugleich jenen Geist bewusstvoller sittlicher Freiheit zu wecken und zu pflegen, der das ganze Menschenleben dem Bereiche der טומאה, dem Bereiche blindphysischer Gebundenheit und deren Wechselfällen entreisst und das sittlich freie Menschenleben zu einem Träger und Vermittler der Gottesgegenwart auf Erden gestaltet, — eine alte Lesart des ספרי lautet: גורם שתשרה שכינה על האדם בארץ — zu beidem steht eine, durch von sittlich freier, bewusster Menschenintelligenz unkontrolliert dem Spiel physisch mechanischer Kraft überlassene Menschentat, erfolgte Tötung eines Menschen in schreiendstem Gegensatz. אין בדין, spricht das Wort der Weisen, es verträgt sich nicht mit dem Rechte, verträgt sich nicht mit dem über alle Zweifel und Trübung hinaus klar zu haltenden Prinzip des jüdischen Lebens, welches der Hohepriester zu vertreten und zu pflegen hat, dass der מקצר ימים und מסלק שכינה unter den Augen dessen herumwandele, welcher den Geist, der מאדיך ימים und משרה שכינה sein soll, zu lehren und zu pflegen hat. Ist im Momente der Urteilsfällung ein כה׳׳ג da, so ist das Urteil als eine Verweisung aus dem Kreis des כהן גדול zu begreifen und damit die Verurteilung des Geschehenen vom Standpunkt des כה׳׳ג ins Licht gesetzt, den er als Repräsentant der כהונה vertreten und dessen Geist durch ihn und seine כהונה-Genossen im Volke genährt und gepflegt werden soll; zugleich aber mit der Bestimmung עד מות הכהן הגדול, also mit der Bestimmung, dass, wenn der Hohepriester vor ihm stirbt, dieser Tod die mit dem Verweisungsurteil eingeleitete כפרה des Geschehenen abschließen und der weiteren Verbannung entheben soll, indem eben in diesem Tode das Anzeichen zu finden sei, dass von Seiten der כהונה die Volkeswohlfahrt nicht mit der Innigkeit im Herzen getragen und dem Geist des aus Gott zu schöpfenden Lebensernstes nicht die Wartung und Pflege im Volke zugewandt worden sei, die שגגהEreignisse von solcher kapitaler Tragweite verhütet haben würden. Hatte im Momente der Urteilsfällung die Nation und die כהונה keinen idealen Repräsentanten im כהן גדול weil keiner vorhanden, so lautet die Verweisung: aus der Mitte der konkreten Nation, die — da eine Nation nicht stirbt — naturgemäß bis in den Tod des Verwiesenen reicht, also, dass wenn er außerhalb der Miklatstadt stirbt, noch seine Leiche dorthin bestattet wird, ebenso wie wenn seine Verurteilung als eine Verweisung aus der Nähe des כהן גדול zu begreifen war und er vor dem Tode des כהן גדול gestorben, mit dessen Tode seiner Leiche noch die Wiederkehr in die heimische Ruhestätte eröffnet wird.
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Rav Hirsch on Torah

Siehe den Verfolg der Gesetze über רוצח בשוגג. Dewarim 19, 1-10; siehe auch Dewarim 21, 1-9.
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