Halakhah sa Deuteronomio 14:21: Mishneh Torah, Forbidden Foods, Mishneh Torah, Foreign Worship and Customs, Mishneh Torah, Kings and Wars & Shulchan Arukh, Yoreh De'ah

לֹ֣א תֹאכְל֣וּ כָל־נְ֠בֵלָה לַגֵּ֨ר אֲשֶׁר־בִּשְׁעָרֶ֜יךָ תִּתְּנֶ֣נָּה וַאֲכָלָ֗הּ א֤וֹ מָכֹר֙ לְנָכְרִ֔י כִּ֣י עַ֤ם קָדוֹשׁ֙ אַתָּ֔ה לַיהוָ֖ה אֱלֹהֶ֑יךָ לֹֽא־תְבַשֵּׁ֥ל גְּדִ֖י בַּחֲלֵ֥ב אִמּֽוֹ׃ (פ)

Huwag kayong kakain ng anumang hayop na namatay nang hindi kinatay; maaari mo itong ibigay sa dayuhang naninirahan sa loob ng iyong mga bayan upang kanyang kainin, o ipagbili ito sa banyaga; sapagkat ikaw ay isang banal na bayan para sa Walang-Hanggan na iyong Diyos. Huwag mong lulutuin ang batang kambing sa gatas ng kanyang ina.

Mishneh Torah, Forbidden Foods

Gefallenes, Zerrissenes, Verbindung der Verbote, Nichtessbares
Wer ein Stück von der Größe einer Olive von einem gefallenen Haustiere oder Vogel verzehrt, erhält die Geißelung, denn es heisst: »Ihr sollt kein Gefallenes (Aas) essen«. Aber auch jedes Tier, das nicht gehörig geschlachtet ist, wird als Gefallenes angesehen. In der Abhandlung über Schlachten soll erklärt werden, was der Ausdruck »gehörig schlachten« und »nicht gehörig schlachten« bedeutet.
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Mishneh Torah, Forbidden Foods

Überall wo es in der Schrift heißt: »Sollst Du nicht essen, sollt ihr nicht essen, sollen sie nicht essen, soll nicht gegessen werden«, versteht man darunter eben sowohl das Verbot des Essens, als das der Nutznießung, außer wenn die Schrift ausdrücklich letztere erlaubt, wie es auch beim Gefallenen heißt: »Dem Fremdling, der in deinen Toren ist, sollst, du es geben, damit er es esse«; oder wie beim Talge, wo es heißt: »Soll gebraucht werden zu aller Arbeit«, oder wenn es in der mündlichen Lehre ausdrücklich gesagt ist, dass es zur Nutznießung erlaubt ist, wie z. B. der kriechenden und krabbelnden Tiere Blut, Glieder von lebendigen Tieren und die Spannader, welche alle Gegenstände durch die Tradition zur Nutznießung erlaubt sind, obgleich sie zum Genuss verboten sind.
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Mishneh Torah, Forbidden Foods

Fleisch in Milch
Fleisch in Milch ist verboten zu kochen und zu essen, laut Vorschrift der Tora, auch verboten zu jeder Nutznießung, so dass man im vorkommenden Falle es vergraben muss; dessen Asche sogar ist, wie die aller anderen Gegenstände, die vergraben werden müssen, zum Gebrauche verboten. Wer von Fleisch mit Milch zusammengenommen, das Quantum einer Olive kocht, verfällt der Geißelung; denn es heißt: »Du sollst kein Zicklein in der Milch seiner Mutter kochen«. Ebenso verfällt man der Geißelung, wenn man davon das Quantum einer Olive verzehrt, selbst wenn ein Anderer es gekocht hat.
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Mishneh Torah, Forbidden Foods

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