וְאַנְשֵׁי־קֹ֖דֶשׁ תִּהְי֣וּן לִ֑י וּבָשָׂ֨ר בַּשָּׂדֶ֤ה טְרֵפָה֙ לֹ֣א תֹאכֵ֔לוּ לַכֶּ֖לֶב תַּשְׁלִכ֥וּן אֹתֽוֹ׃ (ס)
At kayo'y magiging mga taong banal sa Akin; at ang laman ng hayop na nalapa sa parang ay huwag ninyong kakainin; itapon ninyo ito sa aso.
Chafetz Chaim
It is forbidden to accept lashon hara according to the Torah, both in things "between man and his Maker" and things "between man and his neighbor." That is, we may not believe in our hearts that what is said is true. For, if we do, we will look down upon the one spoken of. And [this applies] even if he [the hearer] explicitly disagrees with what is said. For if not, he doubles the sin — speaking [(by being an accessory to the speaker)] and accepting. And the accepter transgresses (Shemoth 23:1): "You shall not bear a false report," concerning which Chazal have said in the Mechilta, that this is an exhortation against accepting lashon hara, aside from the other negative commandments and positive commandments adjoined to this, as we have written in the introduction. And Chazal have said (Pesachim 118a) that all who accept lashon hara deserve to be cast to the dogs, it being written "You shall not bear a false report," preceded by (Ibid 22:30): "To the dog shall you cast it." And they have also said (Rambam, Hilchoth Deoth 7:13): "The punishment of the accepter is grater than that of the teller."
Mishneh Torah, Forbidden Foods
Wer vom Fleische reiner Haus- und wilder Tiere, oder Vögel, die auf den Tod verwundet waren, wie eine Olive groß verzehrt, verfällt der Geißelung, denn es heisst: »Und Fleisch von im Felde Zerrissenem sollt ihr nicht essen, dem Hunde sollt ihr's vorwerfen« (Ex. 22:30) Unter Zerrissenem nun, dessen die Tora hier erwähnt, ist ein solches Tier zu verstehen, das von reißenden Tieren wie z. B. Löwen, Tigern und dergl., auf den Tod verwundet wurde, oder auch ein Vogel, der von einem Raubvogel, wie z. B. dem Habicht u. dergl. auf den Tod verwundet wurde. Denn wir sollen den Ausdruck »Zerrissenes« nicht so deuten, als sei dieses Tier auf der Stelle getötet worden, da ja in solchem Falle das zerrissene Tier als Aas anzusehen wäre. Es bleibt sich für uns ganz gleich, ob es von selbst krepiert, mit einem Schwerte erschlagen wurde, oder durch die Klauen eines Löwen fiel. Wenn die Schrift also neben dem Gefallenen auch noch des Zerrissenen erwähnt, so kann sie darunter nur ein solch Zerrissenes verstehen, das nicht auf der Stelle tot war.
Mishneh Torah, Forbidden Foods
Ist aber ein verwundetes Tier schon dann verboten, wenn es nicht auf der Stelle tot war, so könnten wir vielleicht denken, man müsse auch solche Tiere, die z. B. von einem Wolfe am Fuß, Schwanz, oder Ohr fortgeschleppt, aber alsbald durch Menschen errettet wurden, gleichfalls, weil sie einmal gebissen waren, als verboten betrachten: daher sagt denn die Schrift: »Dem Hunde sollt ihr es vorwerfen«, also müsste das Tier so zerrissen sein, dass es nur noch für den Hund tauglich war.Woraus wir nun schließen können, dass unter Zerrissenes, dessen die Schrift erwähnt, wir ein solch verwundetes Tier zu verstehen haben, das nicht mehr hergestellt werden kann, sondern an seinen Wunden krepieren muss. Wenn man nun solch ein Tier, vor dessen Tode, auch gehörig schlachtet, darf man doch dessen Fleisch, als das eines Zerrissenen, nicht essen, da, hätte man es auch nicht geschlachtet, es dennoch nicht am Leben geblieben wäre.