Komentaryong Sumisipi para sa Exodo 21:14

וְכִֽי־יָזִ֥ד אִ֛ישׁ עַל־רֵעֵ֖הוּ לְהָרְג֣וֹ בְעָרְמָ֑ה מֵעִ֣ם מִזְבְּחִ֔י תִּקָּחֶ֖נּוּ לָמֽוּת׃ (ס)

At kapag sinadya ng isang tao na patayin ang kanyang kapwa nang may pakana, kunin mo siya kahit mula sa Aking dambana upang mapatay.

German Commentary

einen Heiden. Dessen Tötung nach der Mechilta zu Exod. 21, 14 zwar vom israelitischen Gerichte nicht mit dem Tode bestraft, aber vom himmlischen Gerichte geahndet wird; vgl. Gen. 9, 5.
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Rav Hirsch

Chulin 141a wird gelehrt הנוטל אם על בנים משלח ואינו לוקה: wenn jemand die Vogelmutter von den Jungen sich angeeignet hat, so hat er sie pflichtgemäß frei zu schicken und erliegt dann nicht der מלקות-Strafe. Dies Verhältnis, in welchem hier das Verbot לא תקח אם על בנים zu dem Gebot שלח תשלח את האם steht, daß nämlich nach Übertretung des Verbots die dadurch verwirkte Strafe mit noch nachträglicher Erfüllung des Gebotes der Verbüßung entfällt, wird unter den Begriff: לאו הניתק לעשה, ein durch Verbindung mit einem Gebote in seinen Folgen aufgehobenes Verbot gefasst, und lautet der Kanon: כל מצות לא תעשה שיש בה קום עשה אין לוקין עליו, jedes Verbot, in welchem zugleich ein Gebot begriffen ist, entgeht der מלקות-Strafe (Chulin 141a). Solche mit Geboten verbundenen Verbote sind auch z. B. לא תותירו וגו׳ והנותר וגו׳ באש תשרפו לא תכלה פאת וגו׳ לעני ולגר תעזוב אותם ,לא תגזול והשיב ולו תהיה לאשה וגו׳ לא יוכל שלחה כל ימיו ,את הגזילה (V. 29). Makkot 15b wird dies Verhältnis des Verbots zu dem damit verbundenen Gebote verschieden aufgefasst. Nach einer Auffassung ist die straffällige Übertretung eines solchen Verbotes erst dann vollendet, wenn durch denselben auch die Erfüllung des Gebotes vereitelt worden ist, wenn er z. B, nachdem er die Mutter von den Jungen genommen, den Muttervogel auch getötet hat, somit durch ihn auch die fernere Erfüllung des Gebotes unmöglich gemacht worden. Diese Ansicht spricht sich aus: ביטל עשה שבה חייב לא ביטל פטור. Nach der andern ist jedoch die straffällige Begehung des Verbotes mit Übertretung desselben vollendet. Er ist sofort straffällig, wenn er nicht, um der Strafe zu entgehen, das Gebot erfüllt (und zwar nach Raschi Chulin 141a תוך כדי דבור של התראה sofort nach der Übertretung oder, nach Raschi Makkot 15b, sofort nach strafgerichtlicher Aufforderung – siehe ׳תוספו daselbst). Diese Ansicht spricht sich also aus: קיים עשה שבה פטור לא קיים חייב. In dem ersten Falle hängt die Übertretung von der Vereitelung des Gebotes ab. Im zweiten Falle hängt die Bestrafung von Nichterfüllung des Gebotes ab. Es wird dort diese Differenz mit einer anderen Meinungsverschiedenheit in Zusammenhang gesetzt, mit der Frage nämlich, ob התראת ספק שמה התראה oder לאו שמה התראה ob die zur Straffälligkeit einer gesetzwidrigen Handlung erforderliche Verwarnung (Schmot 21, 14 u. 18; Wajikra 20, 17 und Bamidbar 15, 32 u. 33) nur dann wirksam ist, wenn sie den zu Warnenden in zweifellosem Vollzug der Gesetzwidrigkeit trifft, oder selbst dann, wenn dieser Vollzug noch zweifelhaft bleibt. Ist z. B. wie nach der Auffassung ביטלו ולא ביטלו die Straffälligkeit der Übertretung des Verbotes ׳לא תקח וגו noch durch die eine Erfüllung des Gebotes שלח תשלח vereitelnde Handlung bedingt, deren Begehen ja im Augenblick der Verbotübertretung noch zweifelhaft ist, so wäre die im Momente der Verbotübertretung auszusprechende Warnung eine התראת ספק; ist aber, wie nach der Auffassung קיימו ולא קיימו, die Straffälligkeit der Handlung mit der Übertretung des Verbotes לא תקח abgeschlossen, an deren Charakter die eventuell nur die Strafe sühnende Geboterfüllung nichts mehr ändert, so ist eine Verwarnung im Augenblick der Verbotübertretung eine התראת ודאי. Wir haben hier nur allgemeine Umrisse dieser gesetzlichen Begriffe nach רש׳׳י und ׳תוספו verzeichnet (siehe daßelbst). ריף und רמב׳׳ם haben eine zum Teil anderer Lesart beruhende abweichende Auffassung (siehe כ׳׳מ zu 16, 4 הל׳ סנהדרין ).
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Sforno

כי בדבר אשר זדו עליהם. G’d saved the people by using the very means the Egyptians had used to harm them to harm their oppressors. The word זדו, past tense, occurs as future tense, יזיד in Exodus 21,14 describing the deliberate commission of a crime, a sin. The sin Yitro had in mind was that G’d had killed the Egyptian firstborn as a retribution for the male babies of the Jewish people having been thrown into the river to drown. (Exodus 1,22). The Egyptians died by drowning just as their victims the Jewish babies had died by drowning. Yitro recognised that the ability to make the punishment fit the crime is what put our G’d in a class all by Himself, unparalleled in any other religion. None of G’d’s agents in the celestial spheres, even, would be able to do this.
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