הַדָּבָ֛ר אֲשֶׁר־הָיָ֥ה אֶֽל־יִרְמְיָ֖הוּ מֵאֵ֣ת יְהוָ֑ה אַחֲרֵ֡י כְּרֹת֩ הַמֶּ֨לֶךְ צִדְקִיָּ֜הוּ בְּרִ֗ית אֶת־כָּל־הָעָם֙ אֲשֶׁ֣ר בִּירֽוּשָׁלִַ֔ם לִקְרֹ֥א לָהֶ֖ם דְּרֽוֹר׃
Ang salitang dumating kay Jeremias mula sa Walang-Hanggan, matapos makipagtipan ang haring si Zedekias sa buong bayan na nasa Jerusalem, upang ipahayag sa kanila ang paglaya:
Rav Hirsch
Dieser von Gott zu erlangenden staatlichen Wiedergeburt der Nation muss aber ihrerseits durch die beiden großen, in Menschenhänden liegenden Restitutions- und Regenerationsakte: שמיטת קרקעות und שילוח עבדים begegnet, und beide nicht als menschlich-politische Satzung, sondern durch תקיעת שופר, im Namen Gottes und als Rechtswirkung Seiner Herrschaft und Seines Ureigentumsrechts verkündet sein. יובל היא תהיה לכם: es ist ein Gottesjobel muss aber als solches auch von uns verkündet und in seinen Wirkungen betätigt sein, שמיטת קרקעות ,שילוח עבדים :שלשתן מעכבת בו und תקיעת שופר (Rosch haschana 9b). Diese Wechselbeziehung des von Menschen zu vollziehenden und des dem gegenüber von Gott zu erwartenden Jobel spricht sich Jeremias 34, 17 in der gegensätzlichen Folge des von Menschen unerfüllt gebliebenen Jobel aus: לכן כה אמר ד׳ אתם לא שמעתם אלי לקרא דרור איש לאחיו ואיש לרעהו הנני קורא לכם דרור נאום ד׳ אל החרב אל הדבר ואל הרעב ונתתי אתכם לזעוה לכל ממלכות הארץ die Nichtentlassung der Knechte erzeugt die Entlassung der Herren von Gott, d. h. sie werden sich selbst überlassen und haben in Gott nicht mehr einen sie nach außen vertretenden Herrn. Daraus folgt, daß mit Verwirklichung der Jobelgesetze wir im Dienste Gottes verharren, der uns als seinen Dienern Menschen- und Naturgewalten gegenüber, חרב ,דבר ,רעב, Selbständigkeit, Schutz und Segen verleiht. Dadurch, daß, wie wir hier zu erkennen glauben, die regenerierende Wirkung des Jobel, über die durch uns zu vollziehende Güterrestitution und Entlassung der Knechte hinausgehend, sich zu einer staatlichen כפרה, zu einer von Gott zu erlangenden staatlichen Wiedergeburt gestaltet, tritt die Bedeutung der Zählung der sieben Schemitot als eine zum fünfzigsten Jahr hinstrebende Periode von neunundvierzig Jahren in ihr rechtes Licht, worauf wir bereits zu V. 8 hingewiesen haben. Damit steht denn auch wohl im Zusammenhange, daß, wie bemerkt, die Jobelinstitution das Vorhandensein der Gesamtnation und deren Wohnen im Lande nach der ursprünglichen Stammesverteilung voraussetzt. Eine "Pflanzung" nennt Gottes Wort wiederholt die Einsetzung Israels in den ihm bestimmten Boden, und haben wir bereits zu Bereschit 35, 11 bemerkt, in welcher tiefen, wesentlichen Beziehung die charakteristische Verschiedenartigkeit der zwölf Stämme des jüdischen Volkes, wie sie schon deren Stammvater im segnenden Abschied (daselbst Kap. 49) gezeichnet, zu der Weltbestimmung Israels steht. Wir begreifen demnach, wie von göttlicher Absicht geleitet die ursprüngliche "Einpflanzung" eines jeden Stammes in einen ihm angewiesenen Landesteil, und wie wenig gleichgültig für die Erreichung des durch die Jobelinstitution zu fördernden Blüteziels der Nation deren Gesamtanwesenheit im Lande und das Wohnen ihrer Stämme in dem zur reinen Entfaltung seiner Eigenart einem jeden derselben angewiesenen Landesteil gewesen sein möge.