אַיָּ֥ל וּצְבִ֖י וְיַחְמ֑וּר וְאַקּ֥וֹ וְדִישֹׁ֖ן וּתְא֥וֹ וָזָֽמֶר׃
אַ הינד, און אַ הירש, און אַ דאַמהירש, און אַ שטײנבאָק, און אַ גאַזעל, און אַ װילדציג, און אַ באַרגשעפּס.
Mishneh Torah, Forbidden Foods
Steckt man seine Hand in die Eingeweide des Tieres und schneidet die Milz oder die Niere ab und lässt die abgeschnittenen Organe im Tier liegen und schlachtet darauf das Tier, so sind die abgeschnittenen Organe wegen eines Gliedes vom Lebendigen verboten, obwohl sie im Eingeweide liegen. Schneidet man hingegen etwas vom Fetus im Mutterleib ab und holt es nicht heraus und schächtet danach die Mutter, so ist das Fetus oder sein Glied erlaubt, weil sie nicht entfernt wurden. Steckt das Fetus einen Hinter- oder Vorderfuß heraus, so bleibt dieses Glied für immer verboten, ganz gleich, ob man das Glied vor oder nach dem Abschlachten der Mutter abgeschnitten, — selbst dann, wenn das Glied wieder in den Leib der Mutter hineingebracht worden, und das Kalb einige Jahre nach der Abschlachtung der Mutter gelebt, bleibt das Glied immer als Zerrissenes verboten; Fleisch, welches sich aus der normalen Lage heraus verschoben, ist ganz so verboten wie Fleisch, welches vom Lebendigen abgelöst wurde, denn es heißt: »Und Fleisch das im Felde zerrissen«, also sobald es auf eine Stelle kam, die für dasselbe einem freien Felde gleichgilt, so wird es als zerrissen betrachtet, wie wir es bereits erklärt (5:1).
Mishneh Torah, Forbidden Foods
Blut
Wer Blut vom Quantum einer Olive isst, verwirkt, wenn er es absichtlich tut, die Strafe der Vertilgung (Karet); wenn es aber unabsichtlich geschah, muss er das gewöhnliche Sühnopfer darbringen. Es ist jedoch ausdrücklich in der Schrift erklärt, dass die Straffälligkeit nur auf das Blut von Hausvieh, Wild und Geflügel steht, wobei zwar kein Unterschied zwischen reinem oder unreinem stattfindet, denn es heißt: »Und was nur Blut ist, sollet ihr nicht essen in allen euren Wohnorten bei Geflügel und Hausvieh«. Wilde vierfüßige Tiere sind aber unter dem Ausdrucke Vieh mitbegriffen, denn es heißt: »Folgendes ist das Vieh, das ihr essen dürfet: Ochs .... Hindin und Hirsch«. Das Genießen des Blutes von Fischen, Heuschrecken, kriechenden und krabbelnden Tieren hingegen, bewirkt keine Strafe, daher ist das Blut ersterer geradezu erlaubt zu essen, selbst wenn man es in ein Geschirr sammelte und es als Speise isst; das Blut von unreinen Heuschrecken und Fischen ist bloß deswegen für den Genuss verboten, weil es einen Bestandteil ihres Körpers, ganz wie die Milch eines unreinen Haustieres, ausmacht; — das Blut kriechender Tiere ist ganz wie deren Fleisch für den Genuss verboten, wie wir es bereits erklärt.
Wer Blut vom Quantum einer Olive isst, verwirkt, wenn er es absichtlich tut, die Strafe der Vertilgung (Karet); wenn es aber unabsichtlich geschah, muss er das gewöhnliche Sühnopfer darbringen. Es ist jedoch ausdrücklich in der Schrift erklärt, dass die Straffälligkeit nur auf das Blut von Hausvieh, Wild und Geflügel steht, wobei zwar kein Unterschied zwischen reinem oder unreinem stattfindet, denn es heißt: »Und was nur Blut ist, sollet ihr nicht essen in allen euren Wohnorten bei Geflügel und Hausvieh«. Wilde vierfüßige Tiere sind aber unter dem Ausdrucke Vieh mitbegriffen, denn es heißt: »Folgendes ist das Vieh, das ihr essen dürfet: Ochs .... Hindin und Hirsch«. Das Genießen des Blutes von Fischen, Heuschrecken, kriechenden und krabbelnden Tieren hingegen, bewirkt keine Strafe, daher ist das Blut ersterer geradezu erlaubt zu essen, selbst wenn man es in ein Geschirr sammelte und es als Speise isst; das Blut von unreinen Heuschrecken und Fischen ist bloß deswegen für den Genuss verboten, weil es einen Bestandteil ihres Körpers, ganz wie die Milch eines unreinen Haustieres, ausmacht; — das Blut kriechender Tiere ist ganz wie deren Fleisch für den Genuss verboten, wie wir es bereits erklärt.
Sefer HaChinukh
From the laws of the commandment is that every beast and animal that brings up the cud does not have teeth in its upper (rear) jaw. And every beast in the world that brings up the cud separates its hoof except for the camel. And all that separate its hoof brings up the cud except for the pig. And there are ten species of beasts and animals that are permitted: Three [domesticated] beasts that are well-known and they are the ox, the sheep and the goat; and seven species of [wild] animals that are explicit in Scripture — “The deer, the gazelle, etc.” (Deuteronomy 14:5). And [just] like we need to know the signs of the fit (kosher) ones to differentiate them from the impure ones, likewise must we know which is a species of beast and which is a species of animal regarding the chelev (forbidden fat) - as the chelev of a beast is forbidden, but the chelev of an animal is permissible, as we wrote above in the warning of chelev; and also as the blood of an animal requires covering, but not the blood of a beast. And the signs of the [wild] animal, as to how it is distinguished from a [domesticated] beast is not stated in the Torah. Rather, we learned from the heard tradition (Chullin 59b) that it is recognizable by its horns, as the horns of an animal are scaled, notched and circular: scaled like the horns of an ox; notched like the horns of a goat — such that the notch be absorbed in them (tight); and round like the horns of a gazelle. Therefore [with] any [being] that does not have these signs in its horns, a man must practice the prohibition of its chelev. And one who finds a [wild] animal without horns — such that he is not able to check its horns — if he recognizes it clearly by its shape, such as that which he is used to, it is permitted for him to trust his recognition. And it is not said that he has to check with the horns no matter what. And the rest of its details are in Chullin.