הלכה אויף דברים 19:3

תָּכִ֣ין לְךָ֮ הַדֶּרֶךְ֒ וְשִׁלַּשְׁתָּ֙ אֶת־גְּב֣וּל אַרְצְךָ֔ אֲשֶׁ֥ר יַנְחִֽילְךָ֖ יְהוָ֣ה אֱלֹהֶ֑יךָ וְהָיָ֕ה לָנ֥וּס שָׁ֖מָּה כָּל־רֹצֵֽחַ׃

זאָלסט דיר אָפּמאַרקירן דעם װעג, און אײַנטײלן אין דרײען דאָס געמאַרק פֿון דײַן לאַנד װאָס ה׳ דײַן גאָט װעט דיך מאַכן אַרבן, און עס זאָל זײַן אױף צו אַנטלױפֿן אַהין פֿאַר איטלעכן טױטשלעגער.

Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Das Gericht ist verpflichtet, die Straße, welche nach den Asylstädten führt, in gutem Stande zu erhalten, d. h. sie stets ausbessern zu lassen, sie zu erweitern, und alle dort befindlichen Anlasse zum Straucheln und Anstoßen hinwegschaffen zu lassen. Ferner darf auf dem Wege dahin weder Hügel, Tal noch Fluss zum Hindernis werden; über letzteren schlage man eine Brücke, damit der Flüchtling nicht aufgehalten werde, denn es steht geschrieben: »Richte dir den Weg ein« (Deut. 19:3). Die Breite der nach der Asylstadt führenden Landstraße darf nicht weniger als zweiunddreißig Ellen betragen [16 m]. Bei allen Scheidewegen, müssen sich Wegweiser mit der Aufschrift befinden: Zur Asylstadt! — damit die Totschläger es bemerken, und sich darnach zu richten wissen.
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Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Auch wird gleich bei der Bestimmung der Weg zwischen der einen und der andern Asylstadt gemessen, auf dass sie alle drei gleich weit von einander abstehen, wie auch geschrieben steht: »Richte dir den Weg ein« (ebenda).
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Mishneh Torah, Positive Mitzvot

To establish six cities of refuge (for those who had committed accidental homicide), as it is said, “Thou shalt prepare thee a way and divide the borders of thy land” (Deut. 19:3).
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