Kommentar zu Schemot 21:34
בַּ֤עַל הַבּוֹר֙ יְשַׁלֵּ֔ם כֶּ֖סֶף יָשִׁ֣יב לִבְעָלָ֑יו וְהַמֵּ֖ת יִֽהְיֶה־לּֽוֹ׃ (ס)
So soll der Eigner der Grube den Preis bezahlen an dessen Eigner, und das tote Vieh bleibe sein.
Rashi on Exodus
בעל הבור THE OWNER OF THE PIT [SHALL PAY FOR IT] — This means the one who occasioned the damage. Although the pit was not his, — for he dug it in the public thoroughfare, — Scripture regards him as its “owner” (בעל הבור) in so far that he becomes responsible for the damage caused by it.
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Ramban on Exodus
AND THE DEAD BEAST SHALL BELONG TO HIM — “to the one who suffered the damage. We make an estimation of the value of the carcass and he takes it in part payment and the one who caused the damage, [the owner of the pit], pays him in addition as much as makes up the value of his damage.” This is Rashi’s language. But he did not explain the law sufficiently. For there is no need for Scripture to tell us concerning this carcass that the one who suffered the damage must take it in part payment, when he brings it before the court to collect his damage; for even if the one who caused the damage had other carcasses that were carrion, or flesh that was treifah189Any animal suffering from a serious organic disease, whose meat is forbidden even if ritually slaughtered. in his possession, he can give it to him in part payment, it being already established190Baba Kamma 7a. that restitution for damages need not be in money, but may “include anything of value, even bran.” Rather, the meaning of the verse is to state that the carcass belongs to the one who suffered the damage and is considered his property; therefore if its value decreased after the damage was caused, or it was stolen, the one who caused the damage, [the owner of the pit], pays only the loss in value caused by the death of the animal. Thus if the ox that was killed was worth when alive one hundred zuzim, and upon its death became worth fifty, the one who caused the damage is liable to pay only fifty zuzim, and the other attends to his carcass [removing it from the pit], and keeps it for himself.191He may use its hide for leather, and its flesh to feed the animals, or he may sell it for such uses. This law applies to all damages, and it is what the Sages call: “the loss in the carcass’ value,” and is explained in the Gemara.192Ibid., 34a. [See in my translation of Hameniach, Shulsinger Bros., New York, 5729, p. 65.]
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Rashbam on Exodus
בעל הבור, either the one opening a pit which had been covered, or the one having excavated a pit and not completed it is considered by the Torah as בעל, its owner, in a negative sense, i.e. responsible as if he were the owner for any damage he caused.
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Siftei Chakhamim
The injured party’s. [Rashi knows this] because if [ לו refers] to the owner of the pit, the Torah should simply write, “The owner of the pit must pay” — and then the Torah does not have to say, “And the dead [animal] remains his.” [For we would know that he receives the carcass, since he is paying for the full value of the animal.] Perforce, [ לו refers] to the injured party.
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Mekhilta d'Rabbi Yishmael
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Rav Hirsch on Torah
V. 34. בעל הבור, der Eigentümer oder Urheber, בעל התקלה, von dem das Gefahrdrohende herrührt. So Prov. 18, 9: גם מתרפה במלאכתו אח הוא לבעל משחית, der Nachlässige ist dem Urheber eines Verderbens gleichzustellen.
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Chizkuni
בעל הבור, “the one responsible for that hole;” this cannot refer literally to the owner of the land on which the hole has been dug, but must refer to the one who created the hazard on it. The owner of the land, if not the same, is completely free from responsibility.
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Rashi on Exodus
כסף ישיב לבעליו [THE OWNER OF THE PIT SHALL PAY FOR IT] AND RESTORE MONEY UNTO THE OWNER OF THEM — The word ישיב is apparently redundant; it would have sufficed to state ישלם כסף לבעליו but it is added to include as legal tender in this case even bran (i. e. the restitution need not be money so long as he actually restores something of money-value). (Bava Kamma 7a).
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Rashbam on Exodus
והמת יהיה לו, but the carcass of the animal for which he pays compensation is his, seeing he had fully compensated its owner. However, our sages interpret the verse to mean that the carcass of the animal remains the property of its owner. (Baba Kamma 10)
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Rav Hirsch on Torah
כסף ישיב לבעליו. Nachdem bereits durch ישלם, die Ersatzpflicht ausgesprochen ist, kann durch diesen Beisatz nur noch die Art der Ersetzung näher bestimmt sein. Sollte das Gesetz nun hier ausdrücklich nur Ersatz in Geld vorschreiben, so würde es: ישלם כסף לבעליו haben lauten müssen. כסף ישיב לבעליו heißt aber: "das Geld (das durch das vorhergehende ישלם schon vorauszusetzen ist) hat er dem Eigentümer wieder zu bringen", d. h. er braucht ihm nicht direkt Geld, sondern Mittel zu geben, zu dem Gelde zu gelangen, wofür er sich den geschädigten Gegenstand wieder herstellen kann. Daher ישיב לרבות שוה כסף.(B. K. 10 b). Nicht nur im Gelde, sondern auch in Geldeswert kann der Ersatz stattfinden. Das liegt durchaus schon in dem Ausdruck: ישיב und nicht: יתן. Es ist ihm ja nicht "Geld", sondern "Geldeswert" geschädigt worden, man kann also nicht sagen: er soll ihm Geld wieder geben, wohl aber Geldeswert. Unter Geldeswert wird aber jedes mobile Objekt (מטלטלין), selbst "Kleie", wie der Ausdruck lautet, ואפי׳ סובין, verstanden. Nur wenn ein Ersatz in קרקע, in unbeweglichem Gute stattfindet, ist ein Unterschied in der Qualität und wird bei Schadenersatz, עירית ,מיטב :נזקין, das relativ Beste gefordert, das er hat, nach der Bestimmung מיטב שדהו וגו׳ ישלם (Kap. 22, 4), מיטב שדהו של מזיק (B. K. 7 a). Unbewegliche Güter müssen, um leicht versilbert zu werden, durch ihre Güte den Käufer anziehen. Bewegliche Güter in jeglicher Qualität können den Käufer aufsuchen, der ihrer gerade in dieser Qualität bedarf, daher heißt es von ihnen: כל מילי מיטב. (B. K. 7 b). Gleichwohl hat ein Darlehnsschuldner zunächst seine Schuld in barem Gelde zu entrichten und kann nur, wenn er kein bares Geld hat, den Gläubiger auch mit Geldeswert abfinden. Tage- und Arbeitslohn muss aber nur in barem Gelde entrichtet werden, der Arbeitgeber hat den Geldeswert zu versilbern (B. K. 9 a תוספ׳ ד׳׳ה ר׳ הונא).
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Chizkuni
והמת יהיה לו, “and the carcass will belong to the person who caused the damage,” as seeing he has paid full damages this is only fair. (This is the plain meaning of the verse, not necessarily the Talmud’s, there being a debate about who is the subject of the word: לו, “his”)
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Rashi on Exodus
והמת יהיה לו AND THE DEAD BEAST SHALL BELONG TO HIM — to him who has suffered the loss. We assess the value of the carcass and he (the claimant) takes it at this value in part payment, and the man who caused the damage pays him in addition to this as much as will make up the whole loss he has suffered (Bava Kamma 10b).
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Rav Hirsch on Torah
לבעליו. Indem es nicht heißt: לבעל השור והחמור, ist damit שור וחמור als exemplifikatorisch bezeichnet: כל דאית ליה בעלים mit Ausschluss von כלים (das. 54 a).
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Rav Hirsch on Torah
והמת יהי׳ לו indem der zum Ersatz verpflichtende Vorgang V. 33 allgemein: ונפל שמה וגו׳ ohne nähere Angabe der Wirkung des Falles bezeichnet war, so beschränkt sich derselbe keineswegs lediglich auf Tötung des Tieres, sondern statuiert den Ersatz auch bei bloßer Verletzung, und ist hier nur die eine der beiden Eventualitäten, בור שיש בו מיתה hervorgehoben.
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Rav Hirsch on Torah
Das "לו" kann sich nicht auf den Ersatzpflichtigen, מזיק, den Beschädiger, beziehen; denn לא כך היה, das wäre selbstverständlich: hat der Beschädiger den Wert des ganzen getöteten Tieres zu zahlen, so gehört eo ipso das Getötete ihm. Es bezieht sich daher entschieden auf den ניזק, den Eigentümer des getöteten Tieres. Allein auch so kann damit das Gesetz nicht lediglich sagen wollen, der Beschädiger habe ihm den noch vorhandenen Wert des getöteten Tieres anzurechnen und ihm nur den Wertverlust zu ergänzen. Auch das verstünde sich von selbst, nachdem unmittelbar zuvor durch כסף ישיב der Ersatz in jeglichem mobilem Geldeswerte für zulässig erklärt worden. Der Beschädiger könnte ihm ja den ganzen Ersatz in gefallenen Tieren leisten, kann ihm daher selbstverständlich das vorliegende gefallene Tier in Zahlung anrechnen. Es spricht vielmehr das Gesetz damit den Grundsatz aus: שהבעלים מטפלין בנבלה ופחת נבלה דניזק (B. K. 10 b u. 11 a), dass das getötete Tier für Risiko des Beschädigten liegt. Der Beschädiger hat es nur aus der Grube herauszuschaffen, dann aber hat der Beschädigte für dessen Fortschaffung und Verwertung zu sorgen; vernachlässigt er dies, so hat ihm der Beschädiger dasselbe für den Wert anzurechnen, den es in dem Momente des Herausschaffens aus der Grube hatte. Dieser Grundsatz ist auch bei dem durch einen stößigen Ochsen getöteten Tiere (V. 36) ausgesprochen, und steht hier, um gleichzeitig die Bestimmung anzudeuten, dass die Verantwortung bei בור nur hinsichtlich solcher Tiere gilt, die völliges profanes Eigentum sind, die zuletzt noch als לו :מת sind, zu jeglichem Gebrauche stehen, nicht aber שור של פסולי מוקדשין, die selbst nach dem פריון nur לאכילה, aber lebend nicht לגיזה ועבודה וחלב, und gestorben nicht לאכילת כלבים gestattet sind (B. K. 53 b). Es dürfte der Ausschluss des שור פסולי מוקדשין von בור tief mit jenem großen Prinzipe zusammenhängen, das das Heiligtum in weitestem Sinne von jeglichem Schadenersatzanspruch ausschließt — נזקין להדיוט ואין נזקין להקדש — und das wir zu V. 35 näher zu betrachten haben. פסולי מוקדשין, untauglich gewordene Heiligtümer verlieren, wie bemerkt, selbst nach ihrer Auslösung nicht ganz ihren frühern Zusammenhang mit dem Heiligtume. Obgleich profanes Eigentum geworden, ist doch der profane Gebrauch sehr wesentlich beschränkt. Es ist der Begriff des הקדש in ihnen nicht ganz verwischt, Sie erscheinen vielmehr als Güter gemischter Hörigkeit: הדיוט והקדש. Ein Verhältnis, das auch noch anderweit sehr auffallend zu Tage tritt (siehe Makkoth 22 a המנהיג בשור פ׳ה׳מ). Alle anderen in Bewegung schadenbringenden Güter, wie שור und אש, unterscheiden sich von בור darin, dass דרכן לילך ולהזיק, dass sie das zu schädigende Gut aufsuchen. Dieses und dessen Eigentümer sind völlig passiv bei der eintretenden Beschädigung; diese fällt vielmehr völlig dem מזיק zur Last. Bei ihnen überwiegt daher die Rücksicht auf den vor Beschädigung zu schützenden הדיוט-Eigentümer den in dem beschädigten Gute noch vorhandenen הקדש-Charakter bei פסולי מוקדשין und legt auch für deren Beschädigung Ersatzpflicht auf. Bei בור hingegen, שאין דרכו לילך ולהזיק, kann die Beschädigung ohne Zutun des Beschädigten gar nicht eintreten. Der Beschädigte muss zur בור kommen und sie außer acht lassen; weshalb ja auch leblose Objekte, כלים, als gar nicht direkt durch בור bedroht, gar nicht ersetzt werden. Gleichwohl weil בור תחלת עשיתו לנזק weil בור sofort Gefahr für alles Lebendige in sich trägt, legt das Gesetz für alle lebenden Güter solcher Persönlichkeiten, die durch das Gesetz vor Beschädigung zu schützen sind, auch bei בור die Ersatzpflicht auf den Eigentümer oder Urheber der Grube. Bei Gütern jedoch, wo zu dem Anteil, den der Beschädigte im Grunde an dem erlittenen Schaden hat, noch der Umstand hinzutritt, dass in dem Gute zu einem großen Teile noch eine andere, moralische Persönlichkeit, הקדש, gegenwärtig ist, die das Gesetz gegen Beschädigung nicht durch Ersatzpflicht schützen will, da überwiegen beide Momente zusammen den partiellen Anspruch und der Grundsatz: אין נזקין להקדש wird hier selbst auf פסולי מוקדשין ausgedehnt. Danach begreifen wir, wie (B. K. 53 b) die Frage: מה הזית וכו׳ nach Motivierung der Auffassung des והמת יהיה לו bei בור als Ausschluss der פסולי מוקדשין und desselben Satzes bei שור als Niederlegung des Rechtssatzes בעלים מטפלין בנבלה und nicht umgekehrt, durch das Motiv beantwortet wird: מסתברא פטור גבי בור הואיל ופטר בו את הכלים. Dasselbe Motiv, das dem פטור bei כלים zu Grunde liegt, ist auch in dem פטור bei פסולי מוקדשין wirksam.
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Rav Hirsch on Torah
בור ist das Musterbeispiel (אב) für alles in Ruhe schadende leblose Eigentum oder dergleichen Veranstaltung. Eine auf die Straße geworfene Scherbe etc. etc., an welcher sich ein Tier oder Mensch schädigen kann, ist תולדה דבור, gehört zur Kategorie בור und so alles Ähnliche. Es braucht der schadenbringende Gegenstand aber nicht einmal direkt in den öffentlichen Weg geworfen zu werden, wenn er auch nur in einer solchen Stellung gelassen worden, dass er durch vorauszusetzende Naturkraft in den öffentlichen Weg geworfen werden kann, und nachdem dies eingetroffen, schadet er dort in Ruhe, z. B.: אבנו סכינו ומשאו שהניחן בראש הגג ונפלו ברוח מצויה והזיקו בתר דנייח (B. K. 3 b) Steine, Messer, Lasten, die jemand auf das Dach gelegt und die durch gewöhnlichen, vorauszusetzenden Wind auf die Gasse geworfen werden und dort, nachdem sie zur Ruhe gekommen, geschadet haben. Schaden sie im Hinunterfallen, so gehören sie zur Kategorie אש (Kap. 22, 5). Die Ersatzpflicht tritt bei בור übrigens nur für solche lebende Wesen ein, die unmittelbar dadurch bedroht sind, also nur für solche, שאין דרכן להתבונן בדרכים, bei denen Achtsamkeit im Gehen nicht vorauszusetzen ist, z. B. Menschen, junge Tiere, oder ältere im Dunkel.
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Rav Hirsch on Torah
Wesentlich gehört es zur jüdischen "Frömmigkeit", zu den Charakterzügen eines Chassid, zerbrochene Nadeln, oder was nur immer schaden kann, nur dorthin zu werfen, wo sie unmöglich Schaden verursachen können: האי מאן דבעי למהוי הסידא לקיים מילי דנזיקין (B. K. 30 a).
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