וְאִ֨ם לֹֽא־מָֽצְאָ֜ה יָד֗וֹ דֵּי֮ הָשִׁ֣יב לוֹ֒ וְהָיָ֣ה מִמְכָּר֗וֹ בְּיַד֙ הַקֹּנֶ֣ה אֹת֔וֹ עַ֖ד שְׁנַ֣ת הַיּוֹבֵ֑ל וְיָצָא֙ בַּיֹּבֵ֔ל וְשָׁ֖ב לַאֲחֻזָּתֽוֹ׃
Wenn er aber nicht erworben, soviel zur Erstattung hinreicht, so bleibt das Verkaufte im Besitz seines Käufers bis zum Jobeljahre, im Jobel wird es frei und er gelangt wieder zu seinem Besitztum.
Finden Sie Mischna-Verweise zu Wajikra 25:28: , Passagen aus den 63 Traktaten.