וְאִ֗ישׁ כִּֽי־יִמְכֹּ֤ר בֵּית־מוֹשַׁב֙ עִ֣יר חוֹמָ֔ה וְהָיְתָה֙ גְּאֻלָּת֔וֹ עַד־תֹּ֖ם שְׁנַ֣ת מִמְכָּר֑וֹ יָמִ֖ים תִּהְיֶ֥ה גְאֻלָּתֽוֹ׃
Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer Stadt mit Mauern, so hat er das Einlösungsrecht ein Jahr, seitdem der Verkauf abgeschlossen ist; ein volles Jahr hat er das Einlösungsrecht.
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