והיהודיים [וְהַיְּהוּדִ֣ים] אֲשֶׁר־בְּשׁוּשָׁ֗ן נִקְהֲלוּ֙ בִּשְׁלֹשָׁ֤ה עָשָׂר֙ בּ֔וֹ וּבְאַרְבָּעָ֥ה עָשָׂ֖ר בּ֑וֹ וְנ֗וֹחַ בַּחֲמִשָּׁ֤ה עָשָׂר֙ בּ֔וֹ וְעָשֹׂ֣ה אֹת֔וֹ י֖וֹם מִשְׁתֶּ֥ה וְשִׂמְחָֽה׃
Tetapi orang Yahudi yang ada di Susan berkumpul pada hari ketiga belas dan pada hari keempat belas bulan itu. Pada hari kelima belas bulan itu mereka beristirahat, dan mereka menjadikannya hari perjamuan dan sukacita.
German Commentary
nur dass die Dörfer auf den Tag der Einkehr zurückgreifen. Am vierzehnten Adar wurde in der Hauptstadt Schuschan noch gekämpft (Ester 9, 15). Darum wurde angeordnet, dass dort wie auch in allen gleich ihr befestigten Plätzen das Purimfest erst am fünfzehnten begangen werde, während es auf dem flachen Lande und in den offenen Städten schon am vierzehnten zu feiern ist (Ester 9, 18—23). Da aber das heilige Land damals verwüstet und selbst Jerusalem nur ein Trümmerhaufen war, wurde ferner bestimmt, dass als Festungen alle Orte betrachtet werden sollten, die in den Tagen Josuas, also zur Zeit der Besitznahme durch Israel, von einer Mauer umgeben waren. Unter den grösseren Ortschaften sind offene Städte zu verstehen, in denen täglich regelmässige Gebetsversammlungen gesichert waren (s. unten Mischna 3). Den Dorfbewohnern, die eine solche Einrichtung nicht unterhalten konnten, wurde das Zugeständnis gemacht, dass sie sich schon vor dem vierzehnten Adar an denjenigen Tagen, an denen sie in die Stadt einkehrten (הכניסה יום), daselbst von Sachkundigen die Esterrolle vorlesen lassen dürften. Diese Tage waren der zweite und der fünfte Wochentag, an denen die Gerichtshöfe in den grösseren Ortschaften ihre Sitzungen hielten (s. K’tubbot I 1).