Commento su Deuteronomio 17:13
וְכָל־הָעָ֖ם יִשְׁמְע֣וּ וְיִרָ֑אוּ וְלֹ֥א יְזִיד֖וּן עֽוֹד׃ (ס)
E tutto il popolo ascolterà, temerà e non farà più presuntivamente.
Rashi on Deuteronomy
וכל העם ישמעו AND ALL THE PEOPLE SHALL HEAR [AND FEAR] — From here we derive the law that they wait for him (i.e. defer the execution of a זקן ממרא, an elder who disregards the decision of the Supreme Court, to whom Scripture refers in v. 12 by the words והאיש אשר יעשה בזדון) until the next festival (when all Israel is assembled in Jerusalem) and they put him to death at the season of the festival (Sanhedrin 89a).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rabbeinu Bahya
וכל העם ישמעו וייראו, ”and all the people shall hear and be in awe,” at a time when all the people are present in Jerusalem, i.e. one waits with the trial until one of the pilgrimage festivals (Sanhedrin 89).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Siftei Chakhamim
From here it is derived that we wait with him until the festival, etc. You might ask: What is the difference here that Rashi explains, “From here it is derived that we wait with him until the festival etc,” whereas regarding the wayward and rebellious son (later 21:21) Rashi explains, “‘Let all Yisroel hear and be fearful,’ from here [we derive] that there must be a proclamation at the courthouse, etc.,” see there. Re”m discusses this at length and writes in the end: But you might ask that here we derive from “Let all the people hear and fear” that one needs waiting and a proclamation, whereas regarding the wayward and rebellious son they derive from the verse, “Let all Yisroel, etc.,” only that there must be a proclamation without [requiring] waiting? Furthermore, from where do we derive here [the requirement of] waiting? It is written here, “Let all the people see and fear”? It is written “hear and fear,” which indicates only hearing. Research this in the commentaries.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
V. 13. ׳וכל העם ישמעו וגו (siehe zu Kap. 13, 12). Beim מסית heißt es ולא יוספו לעשות כדבר הרע הזה, ebenso bei עדים זוממין (Kap. 19, 20), ולא יספו לעשות עוד כדבר הרע הזה. Hier aber bei זקן ממרא und bei בן סורר ומורה (Kap. 21, 21) heißt es nicht ׳ולא יספו לעשות וגו, sondern: וכל העם ישמעו ,וכל ישראל ישמעו ויראו ויראו ולא יזידון עוד. Es wird nämlich, wie ר׳׳ן zu Sanhedrin 89 a erläutert, bei diesen beiden durch die größtmögliche Publizität des Urteils und der Strafvollziehung nicht einer Wiederholung desselben Verbrechens, עשות דבר הרע הזה, entgegen zu wirken beabsichtigt. Ist doch zur Verübung dieser Verbrechen selbst nur selten und wenigen im Volke Gelegenheit gegeben. Das wirkliche בן סורר ומורה-Verbrechen beschränkt sich auf die ersten drei Monate nach erlangter Pubertät (siehe Kap. 21, 18): um das זקן ממרא-Verbrechen zu begehen, muss man eben ein ראוי להוראה ,זקן, sein. Nicht daher Verhütung der gleichen Verbrechen ist bei beiden Motiv der größten Öffentlichkeit, sondern dem Ernst der Erziehung und des Elterngehorsams, sowie des Gehorsams gegen das überlieferte Gesetz und dessen Träger im allgemeinen soll durch diese abschreckenden Beispiele Vorschub geleistet werden. וכן ענין זקן ממרא הוא כדי שידעו כל העם כח הקבלה מתורתנו הקדושה וכל החולק עליה אפילו המופלא שבב׳׳ד כיון שהרבים חולקים עליו יש לו לחזור בדבריו ולהורות בדבריהם כדי שלא ירבה מחלוקות בישראל והיינו דלא כתיב גבי זקן ולא יוסיפו לעשות בדבר הזה שאין החשש מפני זקנים אחרים שימרו אלא כתיב ולא יזידון (ר׳׳ן daselbst) עוד ר׳׳ל שלא יבא שום אדם לחלוק על הקבלה האמיתית.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
Obgleich die gebietende und verbietende Verpflichtung zum abweichungslosen Gehorsam gegen die Aussprüche des ב׳׳ד הגדול (Verse 10 u. 11) durchaus allgemein ist, so zieht doch nur ein bestimmter praktischer Widerspruch die Todesstrafe nach sich, und ist darin (Sanhedrin 87 u. 88) die Halacha nicht ganz entschieden, ob nur ein widerspruchsvolles Zuwiderhandeln hinsichtlich solcher Verbote שזדונם כרת ושגגתן חטאת oder die doch zu solchen כרת-Übertretungen führen können, die Strafbarkeit des זקן ממרא bedingt, oder es nur wesentlich ist: עד דאיכא תורה ויורוך, d. h. dass es ein Verbot betrifft, שעיקרו מדברי תורה ופירושו מדברי סופרים, das seinem Hauptinhalte nach in dem schriftlichen Gesetze niedergelegt ist, seine näheren Bestimmungen aber durch die mündliche Überlieferung erhält. Da ferner das Verbrechen eine Begehungssünde, nicht eine Unterlassungssünde sein muss, — es heißt: אשר יעשה בזדון — so kann dies in der Regel nur die Übertretung eines Verbots sein, und findet das Problem, dass ein Gebot, מצות עשה, durch eine Begehung zur Unterlassung kommt, nur durch Übertretung des sich auf die Erfüllung von Geboten beziehenden, Verbots: לא תוסיף (siehe zu Kap. 4, 2) eine Lösung, indem durch willkürliche Vermehrung der Mizwabestandteile die Mizwa selbst ihre gesetzliche Geltung einbüßt דבר שעיקרו מדברי תורה ופירושו מדברי סופרים ויש בו להוסיף ואם הוסיף גורע, wie dies dort in תפלין nachgewiesen wird, die durch Hinzufügung noch eines fünften בית zu den von der Überlieferung gelehrten vier בתים ihre gesetzliche Geltung verlören. (Siehe übrigens רמב׳׳ם und רא׳ב׳ד zu 4 הל׳ ממרים und ר׳׳ן zu Sanhedrin daselbst).
Ask RabbiBookmarkShareCopy