וְהֵבֵאתָ֣ אֶת־הַמִּנְחָ֗ה אֲשֶׁ֧ר יֵעָשֶׂ֛ה מֵאֵ֖לֶּה לַיהוָ֑ה וְהִקְרִיבָהּ֙ אֶל־הַכֹּהֵ֔ן וְהִגִּישָׁ֖הּ אֶל־הַמִּזְבֵּֽחַ׃
너는 이것들로 만든 소제물을 여호와께로 가져다가 제사장에게 줄 것이요 제사장은 그것을 단으로 가져다가
Rashi
אשר יעשה מאלה [AND THOU SHALT BRING THE MEAL OFFERING] THAT IS MADE OF THESE THINGS — i. e. of one of these kinds (the meal offerings mentioned) UNTO THE LORD,
Siftei Chakhamim
In any of [these] types. I.e., a meal-offering only needs to be presented to the altar if it is one of the types mentioned, which are the meal-offering of fine flour, baked in an oven, a pan, or a deep pan...
Rav Hirsch
V. 8. והבאת וגו׳ והקריבה וגו׳ והגישה וגו׳ והרים וגו. Hier wird die Zwischenhandlung, הגשה, vorgeschrieben, auf welche wir bereits zu V. 2 hingewiesen haben. Nachdem nämlich der das Mincha Bringende das im כלי שרת dem כהן übergeben hat dieser vor der קמיצה das im כלי שרת an den südwestlichen Altarwinkel hinzureichen. Es wird nämlich diese הגשה Kap. 6, 7-8 also näher beschrieben: הקרב אתה בני אהרן לפני ד׳ אל פני המזבח והרים וגו׳, sie ist also ein Näherbringen des ganzen Mincha vor der קמיצה, und zwar: לפני ד׳, d.i. im Westen, אל פני המזבח d.i. im Süden, kombiniert somit: an den südwestlichen Winkel, בקרן דרומית מערבית (Menachot 19, 2). Diese הגשה findet bei allen selbständigen Menachot, הבאות בגלל עצמן, statt, die entweder ganz oder von denen ein קומץ auf den Altar kommt. Somit nicht bei מנחת נסכים, die nicht selbständig, und nicht bei שתי לחם und לחם הפנים, von denen nichts auf den Altar kommt, שאין ממנו לאישים (Menachot 60a-b). Diese הגשה, obgleich sie nicht zu den die Gültigkeit des Opfers bedingenden Handlungen gehört, gehört doch zu denjenigen Handlungen, die nur durch den כהן und als כהן zu geschehen haben. Sie muss daher für den Minchabegriff von wesentlicher Bedeutung sein.
Chizkuni
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והקריבה AND HE SHALL OFFER IT — the owner shall offer it אל הכהן UNTO THE PRIEST,
Siftei Chakhamim
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והגישה AND HE SHALL BRING IT NIGH — the kohen [shall bring it close],