민수기 36:3의 주석
וְ֠הָיוּ לְאֶחָ֞ד מִבְּנֵ֨י שִׁבְטֵ֥י בְנֵֽי־יִשְׂרָאֵל֮ לְנָשִׁים֒ וְנִגְרְעָ֤ה נַחֲלָתָן֙ מִנַּחֲלַ֣ת אֲבֹתֵ֔ינוּ וְנוֹסַ֕ף עַ֚ל נַחֲלַ֣ת הַמַּטֶּ֔ה אֲשֶׁ֥ר תִּהְיֶ֖ינָה לָהֶ֑ם וּמִגֹּרַ֥ל נַחֲלָתֵ֖נוּ יִגָּרֵֽעַ׃
그들이 만일 이스라엘 자손의 다른 지파 남자들에게 시집가면 그들의 기업은 우리 조상의 기업에서 감삭되고 그들의 속할 그 지파의 기업에 첨가되리니 그러면 우리 제비 뽑은 기업에서 감삭될 것이요
Rashi on Numbers
ונוסף על נחלת המטה AND IF THEY BECOME WIVES TO ANY SONS OF THE OTHER TRIBES … THEN WILL THEIR INHERITANCE] BE ADDED TO THE INHERITANCE OF THE TRIBE [WHEREUNTO THEY SHALL BELONG] — for her son will be her heir and the son reckons his pedigree after his father’s tribe.
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Rav Hirsch on Torah
V. 3. והיו וגו׳, in dem Kap. 27, 8 den Töchtern erteilten bedingten Erbrecht ist zugleich die Bestimmung enthalten, dass das ihnen in Ermangelung von Brüdern oder deren Deszendenten zufallende Erbgut nach ihrem Tode an ihre Söhne (je nach der Auffassung auch an ihre Männer, — siehe daselbst V. 11) übergehe, jedenfalls somit, wenn der Mann, folglich auch die mit ihm erzeugten Kinder einem anderen Stamme angehören, das Erbgut von einem Stamme in das Besitzgebiet eines anderen Stammes übergeht, weshalb ja auch dort das Töchtern erteilte Erbrecht allgemein העברה heißt (siehe daselbst). Werden nun die Töchter Zelafchads außerhalb ihres Stammes sich verheiraten und das oben erwähnte Erbrecht auch mit allen seinen Konsequenzen bei ihnen in Anwendung kommen, so würde schon sofort bei der nach Stämmen zu geschehenen Landesverteilung eine solche העברה vorkommen, ja es könnte geschehen, wenn die Töchter Zelafchads sich jetzt außerhalb ihres Stammes verheiraten und etwa vor der Verteilung mit Hinterlassung von Deszendenten (eventuell ihrer Ehemänner) stürben: so würde bei der Verteilung ein nach göttlicher Bestimmung dem Stamme Menasche überwiesener Landesteil einem anderen Stamme anzuweisen sein.
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