민수기 35:10의 인용 해설

דַּבֵּר֙ אֶל־בְּנֵ֣י יִשְׂרָאֵ֔ל וְאָמַרְתָּ֖ אֲלֵהֶ֑ם כִּ֥י אַתֶּ֛ם עֹבְרִ֥ים אֶת־הַיַּרְדֵּ֖ן אַ֥רְצָה כְּנָֽעַן׃

이스라엘 자손에게 말하여 그들에게 이르라 너희가 요단을 건너 가나안 땅에 들어 가거든

Rav Hirsch

כי יכרית וגו׳ (vergl. Kap. 12, 29). Sie sind um ihrer sittlichen Verderbnis willen dem Untergange verfallen. – וירשתם וישבת וגו׳. Die Miklatinstitution tritt erst לאחר ירושה וישיבה in Wirksamkeit (siehe zu Bamidbar 35, 10). – ובבתיהם. Diese Ergänzung, welche nur hier bei der Einleitung dieser die ausnahmlose Dignität jedes einzelnen seiner Angehörigen dem Staate ans Herz legenden Institution vorkommt, erscheint in hohem Grade bedeutsam und zwar in zwiefacher Hinsicht. Nicht das, was im Lande und in den Städten geschieht, was in den Häusern geschieht, entscheidet über den sittlichen Wert und damit über Wohl und Weh des Staates. Nicht daher in Land und Städten wohnt die Nation, in den Häusern ist sie zu suchen. Und ferner: das Wohnen in Häusern, deren frühere Bewohner dort ein Leben der Unsittlichkeit gelebt, leistet der Sittlichkeit keinen Vorschub, und mit doppelter Prägnanz muss das Prinzip des Sittengesetzes allen vorleuchtend hervorgehoben werden, damit vor der Macht seines Geistes der Einfluss des früheren Beispiels bis auf den bloßen Gedanken daran verschwindet.
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Rav Hirsch

V. 41. אז יבדיל. Mosche berichtet, daß, nachdem er durch alles Bisherige dem Volke seine Beziehung zu Gott und seinem Gesetze und die Abhängigkeit des Landesbesitzes von Erfüllung dieses Gesetzes zum Bewusstsein gebracht hatte, er auch sofort hinsichtlich des Gesetzes, das ihnen sogleich bei der Verteilung des Landes zur Verwirklichung obliegen wird (Bamidbar 35, 10), so weit es bereits in dem transjordanischen Lande zur teilweisen Ausführung kommen konnte, die entsprechenden Bestimmungen getroffen hat, obgleich, wie daselbst V. 13 bemerkt, die Wirkung des Gesetzes erst nach dessen voller Erledigung im cisjordanischen Landesgebiete in Kraft treten sollte. Die hohe fundamentale Bedeutsamkeit dieses Gesetzes der Aufnahmestädte haben wir daselbst zu entwickeln versucht, und unter Vergegenwärtigung des dort Bemerkten tritt die hier berichtete Anordnung im Zusammenhange mit der vorangehenden Ermahnung zur treuen Erfüllung des ganzen Gesetzes in ein noch helleres Licht. Ist doch der durch die Einordnung der ערי מקלט in die Landesverteilung gleichsam zum topographisch offenkundigsten Ausdruck gelangende Fundamentalgrundsatz von der gottebenbildlichen Menschendignität eben der Fundamentalsatz, der nächst dem im Vorgehenden entwickelten Grundsatze von der Einheit und Einzigkeit und außersinnlichen Persönlichkeit Gottes und mit ihm zusammen die Granitgrundlage des ganzen Judentums bildet.
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