Komentarz do Liczb 15:19
וְהָיָ֕ה בַּאֲכָלְכֶ֖ם מִלֶּ֣חֶם הָאָ֑רֶץ תָּרִ֥ימוּ תְרוּמָ֖ה לַיהוָֽה׃
A zaczniecie pożywać chleb tej ziemi, zbierać wam wtedy daninę Wiekuistemu;
Rav Hirsch on Torah
V. 19. והיה באכלכם מלחם הארץ die hier folgende חלה-Pflicht ist durch die Auswahlpartikel מ־ auf alles unter den Begriff לחם in engerem Sinne Fallende beschränkt. Es sind dies die fünf Getreidearten: חטים ,שעורים ,כוסמים ,שבולת שועל ושיפון, Weizen, Gerste, Spelt, Hafer und Roggen. Es sind dies dieselben Getreidearten, die als der חמץ-Gährung fähig den Begriff לחם עוני für Peßach konstituieren (Challa 1, 2; — siehe ר׳׳ש daselbst). Die חלה-Pflicht tritt ferner eben aus diesem לחם-Begriff nur bei einer brotartigen Bereitung ein (daselbst 4, 5). — מלחם הארץ. Im vorangehenden Verse heißt es nicht: בבאכם אל הארץ אשר אני נותן לכם, sondern: אשר אני מביא אתכם שמה. Es dürfte daher, wie wir glauben, schon damit angedeutet sein, dass die hier folgenden Bestimmungen weniger an den Boden des Landes selbst, als an unsere Anwesenheit im Lande gebunden sind, wie denn ja auch durch בבאכם sogar die Anwesenheit der Gesamtnation bedingend bei diesen Bestimmungen auftritt. In der Tat lehrt auch (Challa 2, 1) die Halacha, dass im Lande die Challapflicht auch bei der Brotbereitung von außerhalb des Landes gewachsenem Getreide eintritt, so wie sie außerhalb des Landes bei der Bereitung von Brot aus im Lande erzeugtem Getreide wegfällt. פירות חוצה לארץ שנכנסו לארץ חייבים בחלה יצאו מכאן לשם ר׳׳א מחייב ור׳׳ע פוטר und ist die Halacha כר׳ עקיבה. Diese Halacha, dass nicht der Ursprung der Frucht, sondern der Ort der Brotbereitung maßgebend sei, wird auch an den erwähnten Satz geknüpft: הארץ אשר אני מביא אתכם שמה שמה אתם חייבים בין בפירות חוצה לארץ בין בפירות הארץ (siehe ר׳׳ש daselbst). Demgemäss ist denn das מלחם הארץ nicht von dem im Lande erzeugten, sondern von dem im Lande bereiteten Brote zu verstehen, wie im Jeruschalmi Challa 2, 1 nach ר׳׳ע erläutert wird. Indirekt ist ja auch alles in einem Lande bereitete Brot in der Regel etwas im Lande, vom Lande, durch das Land Gewährtes, da das Land die Erwerbsmittel spendet, und kann als לחם הארץ im weiteren Sinne begriffen werden, und dies umsomehr, wenn, wie hier vorausgesetzt wird, die Gesamtnation im Lande wohnt. (Diese in dem אשר אני מביא אתכם שמה niedergelegte Halacha des חיוב פירות חוצה לארץ im Lande und des פטור פירות הארץ im Auslande finden wir ausgesprochen nur für חלה. Sie wird aber von רמב׳׳ם ebenfalls auch auf תרומות ומעשרות übertragen, so dass auch für diese Gesetze nicht der Ursprungsort der Früchte, sondern der Ort der Arbeitsvollendung, מירוח ,גמר מלאכה, entscheide. Hinsichtlich פירות ח׳׳ל שנכנסו לארץ ist seine Ansicht für תרומות ומעשרות nicht klar. — Siehe כ׳׳מ 22 ,1 הל׳ תרומות daselbst. Im סמ׳׳ג haben wir diese Ansicht des רמב׳׳ם nicht gefunden. Er bringt diese Halacha nur für חלה.)
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Chizkuni
והיה באכלכם, “it shall be when you eat of, etc.” the letter ב at the beginning of the word באכלכם, has the vowel chatof patach under it.
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