Комментарий к Шмот 21:35
וְכִֽי־יִגֹּ֧ף שֽׁוֹר־אִ֛ישׁ אֶת־שׁ֥וֹר רֵעֵ֖הוּ וָמֵ֑ת וּמָ֨כְר֜וּ אֶת־הַשּׁ֤וֹר הַחַי֙ וְחָצ֣וּ אֶת־כַּסְפּ֔וֹ וְגַ֥ם אֶת־הַמֵּ֖ת יֶֽחֱצֽוּן׃
И если один человек'твой больно другой's, так что это умирает; тогда они продадут живого быка и поделят цену на него; и мертвых также они должны разделить.
Rashi on Exodus
וכי יגף AND IF [AN OX] HURT [AN OX OF HIS FELLOW-MAN] — יגף means to thrust; whether it injures by horns or the whole body, or whether it kicks with its foot or bites it with its teeth, all are included in the term נגף, for נגף means nothing else than מכה — the impact of one thing upon another (Mekhilta d'Rabbi Yishmael 21:35:1).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Or HaChaim on Exodus
שור איש את שור רעהו, one man's ox that of another, etc. The reason the Torah writes the word את is because the scenario we deal with assumes A) that there were no witnesses, B) that both oxen are of equal value while alive; if, however, the attacking ox was clearly more valuable than its counterpart, the owner of the victimised ox is entitled to only half the value of the damage he has sustained; this is the ruling given in Baba Kama 34. The Talmud writes as follows: "If the value of the offending ox is less than that of the victim, we do not allow the owner of the victim to receive more than half the value of the offending animal. If we were to allow that, then the Torah should not have made the compensation depend on the sale of the surviving ox and its proceeds, but the Torah should have written: 'he shall pay him half the damage he has sustained.' The wording of the Torah proves that the owner of the dead ox does not receive more than half the value of the surviving ox even if this amounts to less than half the amount of damage he has sustained." The Talmud did not bother to mention that the owner of the victimised ox will certainly not receive more than half the value he has sustained. If we were to assume that the Torah assigns half of the value of the surviving animal to the owner of the victimised animal, it could happen that if the surviving animal is worth more than twice the value of the animal killed, the owner of the dead ox would receive more than the total value of the dead animal (while it was alive) as compensation. Such a situation is obviously not intended by the Torah.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rashbam on Exodus
וחצו את כספו, our sages (Baba Kamma 34) understand the entire verse as applying only to situations in which the owner of the offending animal is only liable for partial compensation, the offending animal having had a track record of being tame. The entire loss is to be borne in equal measure by both owner of the surviving animal and owner of the carcass.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Siftei Chakhamim
The ox of a man. This is the meaning as opposed to [saying that וכי יגף שור איש ] means, “If an ox gores a man.” [It cannot mean that,] because afterwards it is written, “his neighbor’s ox.”
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Mekhilta d'Rabbi Yishmael
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
V. 35. נגף ,וכי יגף (verwandt mit נקב: löchern, נגב: das Stechen der senkrechten Strahlen, נקף: Abbrechen), bezeichnet den Stoß nach seiner verletzenden und tötenden Wirkung, daher מַגֵפָה, das plötzliche Sterben. נגח aber, das verstärkte נגע, bezeichnet nur die Tätigkeit des Stoßes, und zwar beim Tiere zunächst den Stoß mit den Hörnern. Aus V. 36 או נודע כי שור נגח הוא ist ersichtlich, dass hier auch נגיחה, der Hornstoß, gemeint ist, der hier jedoch sofort nach seiner tödlichen Wirkung, נגיפה bezeichnet ist. Beim Angriff auf einen Menschen (V. 28) wird der Stoß nur נגיחה genannt, denn, wie (B. K. 2 b) bemerkt wird, אדם אית ליה מזלא, der Mensch steht unter besonderer Obhut, mit der tödlichen Beschaffenheit des Stoßes ist noch nicht notwendig der wirkliche Erfolg des Todes gegeben. Daraus fließt dann der Satz: מועד לבהמה לא הוי מועד לאדם, wohl aber umgekehrt. Ein Ochse, der dreimal Tiere getötet hat, trägt darum noch nicht den Charakter eines stößigen Ochsen hinsichtlich des Menschen, bis er drei Menschen getötet. Hornstoß ist übrigens nur exemplifikatorisch und gehört jede mit schadender Absicht von einem sonst zahmen Tiere verübte Beschädigung als תולדה דקרן zu der Kategorie קרן.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Chizkuni
ומכרו את השור החי, “and they sell the surviving ox.” What the Torah writes here applies only when the damage was caused through the ox being used on land that was not owned (or leased) by the owner of the ox. If it had been on property owned or leased by the ox’s owner, the party causing the damage is free from responsibility as the party that caused the damage can say to the owner: “what business did your ox have on my property?”
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rashi on Exodus
שור איש means שור של איש THE OX OF A MAN (i. e. שור is in construct state to the word איש).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
שור איש, im Gegensatz zu V. 28 וכי יגח שור, ist hier nur von einem in Eigentum eines verantwortlichen Herrn stehenden Ochsen die Rede (B. K. 39 a).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Chizkuni
וחצו את כספו וגם את המת, “they will share equally the price they realized for the surviving ox as well as that they salvaged for the carcass of the animal that was killed.” Seeing that the animal that gored did not have a history of being aggressive, its owner had no reason to take special precautions by tying it up. Fate played an equal role for both in causing them to suffer a financial loss.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rashi on Exodus
ומכרו את השור וגו׳ THEN THEY SHALL SELL THE LIVE ONE — Scripture is speaking of a case when both animals are of the same value: an ox of the value of 200 zuz that killed another also valued at 200 zuz. Then whether the carcass is worth much or whether it is worth little, as soon as one takes one-half of the living animal and one-half of the dead, and the other takes one-half of the living animal and one-half of the dead, it follows that each of them suffers the loss of half the damage which the death of the animal has caused. Scripture teaches us that the תם (which is the animal spoken of here — one that inflicted injury for the first time) always pays half damages. For from what it states about animals of the same value you may gather the rule for such as are of different values — that the law regarding the תם is for its owner to pay half damages, neither more nor less. Or perhaps you might say that also of animals which were of unequal value when living Scripture states that both of them must be halved! But if you say this, you will find that sometimes the man who occasions the damage may benefit considerably — namely, when the carcass is worth when sold unto heathens much more than the value of the ox which inflicted the injury. And you must admit that it is impossible that Scripture should say that the man who occasioned the damage should benefit by it. Or it may sometimes happen that the claimant will receive much more than the value of the whole damage — namely, when one-half of the value of the defendant’s ox is worth more than the whole value of the claimant’s ox. Consequently if you still maintain this (that the animals are to be halved even when they are of different value), the result may well be that the case of the תם is more severely dealt with than that of the מועד (when the claimant gets full damages — but not more). You must therefore needs admit that Scripture speaks here only of animals that are of equal value, and that it teaches you that the owner of a תם has to pay half damages; and from what is said in respect to animals of equal value you may derive the law in respect of such as are of different values — that in any case when a person is paid half the damages caused to him we value the carcass for him (the claimant); and as regards the depreciation in value caused by its death — he must accept a sum equal to half of that depreciation together with the carcass and has to be satisfied (Hebrew: and goes his way). But why does Scripture use this mode of expression and does not simply say: he (the owner of the תם) shall pay the half? To teach you by the way that the תם pays only to the extent of its own value (Hebrew: from what can be obtained for its body). So in case it gores another and itself dies, the claimant gets at most the carcass of the ox that caused the damage, and if that does not amount to one-half of the damage, he has to suffer the loss. Or take another case: an ox of the value of one maneh (200 zuz) that gored an ox of the value of 500 zuz (so that the loss is more than the whole value of the ox that caused it). The claimant still does not get more than the living ox; and the defendant is not bound to make up the deficiency from his own money, for the תם is not responsible to such an extent as to make its owner liable to pay from his own property) (Bava Kamma 16b).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
ומכרו. Die tradierte Halacha lehrt, dass תם משלם חצי נזק מגופו, jede von einem sonst zahmen, der Obhut eines verantwortlichen Eigentümers unterstehenden Tiere anormal in schadender Absicht verübte Beschädigung (קרן) nur zur Hälfte, und zwar nur von dem Werte des schadenden Tieres selbst zum Ersatz kommt. Es hat sich der Eigentümer des beschädigten oder getöteten Tieres nur an das Tier selbst zu halten, das den Stoß verübt hat. Das sonstige Vermögen des Beschädigers haftet nicht dafür, אינו משלם מן העליה, während für alle andern Beschädigungen der Beschädiger mit seinen besten Gütern haftet, נזקין שמין מן העידית במעולה שבנכסיו (B. K. 15 b). Sofort nach verübtem Stoß ist das Tier bis zur Hälfte des dadurch angerichteten Schadens dem Beschädigten verfallen, הוחלט השור, und übersteigt dessen Wert diese Ersatzhäfte, so sind sie beide als gemeinschaftliche Eigentümer derselben zu betrachten שותפי נינהו (B. K. 33 a). Es ist ferner dieser halbe Schadenersatz nach der rezipierten Halacha nicht Ersatzpflicht (ממונא), sondern Präventivpön פלגא נזקא קנסא כי היכי דלנטרי לתוריה, damit der Eigentümer seinen Ochsen überwache (B. K. 15 a u. b). Endlich lehrt die rezipierte Halacha, dass das Problem unseres Textes zunächst von einem Vorgange auf völlig neutralem Boden, d. h. in einer solchen Örtlichkeit handle, in welcher beiden, dem Beschädiger wie dem Beschädigten, ganz gleiches Recht, ihre Tiere hinzubringen, zusteht, z. B. die öffentliche Straße, das freie Feld, ein gemeinschaftlicher Hof etc. dass aber gleichwohl auch ברשות הניזק, in dem einseitigen Besitzraum des Beschädigten, wohin schon der bloße Eintritt des Tieres des Beschädigers etwas Unbefugtes war, die Ersatzpflicht nicht über die Hälfte des Schadens hinausgeht (B. K. 14 a, 24 b).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
Alle diese Sätze sind durch die Art des Problems in prägnanter Kürze in dem Texte enthalten, und dürfte damit zugleich das diesen Gesetzbestimmungen zu Grunde liegende Motiv angedeutet sein.
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
Der Text spricht nirgends eine persönliche Ersatzpflicht, wie oben V. 36, aus, sagt nicht: חצי השור ישלם תחת השור, sondern statuiert nur, was mit dem lebenden und dem getöteten Tiere zu geschehen habe. Ein Beweis, dass der Beschädigte keinerlei Anspruch an den Beschädiger, sondern sich nur an das Tier zu halten habe, מגופו משתלם. Er statuiert, dass sie sich den lebenden und getöteten Ochsen zu teilen haben. Es kann dies selbstredend nur von dem Falle sprechen, dass beide Tiere in gleichem Werte waren, sonst könnte der Beschädiger noch Vorteil haben. So aber tritt sein lebender Ochse für den getöteten ein und, indem sie sich beide teilen, büßt jeder die Hälfte des Schadens ein. War jeder der Ochsen zweihundert wert und der Getötete hat noch einen Wert von fünfzig und beläuft sich somit der Schaden auf einhundertfünfzig, so erhält jeder einhundertfünfundzwanzig und verliert fünfundsiebenzig. Damit ist aber die allgemeine Norm gegeben: von dem Ochsen des Beschädigers macht sich der Beschädigte bis zur Hälfte seines Schadens bezahlt. Indem nun der Text nicht ומכר, sondern ומכרו, die Verwertung des Tiers nicht dem Beschädiger allein, sondern beiden zusammen auflegt, so hat er sie damit eben als gemeinschaftliche Eigentümer, שותפין, eingesetzt. Sofort mit dem Stoße gehört der Ochse bis zur Hälfte des Schadens dem Beschädigten. Es hat dies z. B. eine rechtliche Folge, wenn der Beschädigte einseitig über seinen Anteil disponiert hätte, הקדישו ניזק. Nach einer andern, nicht rezipierten Ansicht hat der Beschädigte nur ein Pfandrecht an dem Ochsen, יושם השור בב׳׳ר ,בעל חוב הוא (B. K. 33 a). — Es lässt endlich der Text die Örtlichkeit des Vorganges völlig unbestimmt, während er bei Beschädigung durch den Zahn des Tieres (שן) Kap. 22, 4 den Vorgang auf שדה אחר auf den Besitzraum des Beschädigten beschränkt. Es ergibt sich hieraus, dass für קרן, Hornstoß, die Verantwortung auch im neutralen Gebiete, רשות הרבים, stattfindet, und indem durch das Nun paragogicum in יחצון die Person noch besonders hervorgehoben wird, ist damit der ganze Rechtssatz nur von den Personen des Beschädigers und des Beschädigten abhängig und, völlig von der Örtlichkeit unabhängig. also hingestellt, dass selbst ברשות הניזק, im Besitzraum des Beschädigten, der Anspruch des letzteren nicht die Hälfte des erlittenen Schadens übersteigt, bis zur Hälfte aber selbst in רשות הרבים ihm zusteht: אמר קרא יחצון אין חצי נזק חלוק לא ברשות הרבים ולא ברשות היחיד (B. K. 26 a). Nur wenn der Vorgang כרשות המזיק, in dem Besitzraum des Beschädigers stattgefunden, wohin dem Beschädigten kein Zutritt seines Tieres rechtlich zugestanden, fällt der Ersatz weg (B. K. 14 a).
Ask RabbiBookmarkShareCopy
Rav Hirsch on Torah
Nach dem Kanon, dass, wo die Zahlungspflicht nicht dem angerichteten Schaden adäquat ist, sondern mehr oder weniger beträgt, keine Ersatzschuld, sondern eine Präventivpön, — (siehe zu Kap. 22,4 ,חצי נזק צרורות vorliegt — (mit alleiniger Ausnahme von .קנס haben wir auch dieses חצי נזק beim Hornstoß als קנס zu begreifen (B. K. 15 a u. b). Mit dem Eintritt eines lebenden oder leblosen Gutes in die Botmäßigkeit eines Menschen wird dieser für die Kraftäußerungen seines Eigentums verantwortlich. Das Eigentum des Menschen ist im Grunde nur sein erweiterter Körper, und wie die Menschenintelligenz für die Kraftäußerungen des Leibes einzustehen hat, so wird sie mit der Aneignung eines vernunftlosen Gutes auch sofort dessen Vormund und ist für dessen Kraftäußerungen verantwortlich, wie wir dies hinsichtlich lebloser Güter bereits V. 33 u. 34 unter dem Titel בור erfahren. Allein sie ist nur für solche Kraftäußerungen ihres Eigentums verantwortlich, die aus der bekannten Natur desselben vorauszusetzen sind, und ihr daher zu verhüten obliegen. "Hornstoß", d. h. absichtliche Beschädigung aus Schadenlust, liegt nicht in der normalen Natur des Ochsen. Er ist in dieser Beziehung תם, oder wie der Ausdruck B. K. 15 a lautet: סתם שורים בחזקת שימור קיימי, sie bedürfen in dieser Beziehung keiner Hut. Aus einer dennoch geschehenen Beschädigung erwächst daher keine Rechtsschuld zum Ersatz. Gleichwohl hat das Gesetz im Interesse des zu sichernden öffentlichen Verkehrs den Eigentümer eines Tieres für einen solchen Fall mit einer Geldbuße bedroht, כי היכי דלנטריה, damit er in öffentlichen Verkehrsräumen sein Tier selbst hinsichtlich in der Regel nicht vorauszusetzender Kraftäußerungen überwache. Hätte nun das Gesetz den vollen Ersatz statuiert, so wäre damit der öffentliche Verkehr nur noch um so mehr gefährdet, es wäre damit auf der andern Seite ein Sporn gegeben, sein Vieh völlig sorglos durch Verkehrswege zu treiben, ja dessen Beschädigung zu suchen, da sein voller Ersatz gesichert wäre. Indem aber das Gesetz in einem solchen Falle beide, den Beschädigten wie den Beschädiger, büßen lässt, nötigt es beide zu derjenigen Vorsicht, die allein einen gesicherten öffentlichen Verkehr ermöglicht. Es stellt damit zwei sich einander begegnende Tiere gleichsam unter gemeinschaftliche Obhut beider Eigentümer und knüpft eine momentane Interessengemeinschaft, die überhaupt die Basis des öffentlichen Verkehrsrechts bildet. Darum treten sie auch im Texte als gemeinschaftliche Eigentümer, שותפין, beider Tiere in gemeinschaftlicher Verbüßung eines gemeinschaftlich verschuldeten Schadens auf. Und darum geht auch der Anspruch des Beschädigten nicht über das Objekt des Tieres des Beschädigers hinaus. Der Begriff der Präventivmaßregel ist eben nichts anderes, als die Gemeinschaft der Tiere für den eventuellen, von beiden abzuwendenden Unfall. Es dürfte aber auch im רשות הניזק die Präventivpön deshalb nicht über die Schadenhälfte hinausgehen, weil zunächst diese Vorbeugungspön nur durch die Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr nötig erschienen; für den seltenen Ausnahmefall des unerlaubten Betretens eines fremdes Gebietes hätte das Gesetz nur das einfache Recht walten lassen, hätte dafür keine Sicherheitsbestimmung getroffen, wie ja auch die ähnlichen גזרות דרבנן ein מלתא דלא שכיחא nicht berücksichtigen. Indem aber für den öffentlichen Verkehr eine solche Pön zu statuieren war, sprach das Gesetz diese Pön allgemein, auch für jenen seltenen Fall, und zwar nur in der Höhe des allgemeinen Ansatzes aus. Die Erhöhung zum vollen Ersatz ברשות הניזק wird (B. K. 25 a) nach dem Interpretationsgrundsatze: דיו לבא מן הדין להיות כנדון, dass eine übertragene Gesetzbestimmung nur auf das Maß der Urbestimmung zu beschränken sei, zurückgewiesen.
Ask RabbiBookmarkShareCopy