Комментарий к Шмот 22:13
וְכִֽי־יִשְׁאַ֥ל אִ֛ישׁ מֵעִ֥ם רֵעֵ֖הוּ וְנִשְׁבַּ֣ר אוֹ־מֵ֑ת בְּעָלָ֥יו אֵין־עִמּ֖וֹ שַׁלֵּ֥ם יְשַׁלֵּֽם׃
И если человек одолжит что-то у своего ближнего, и ему будет больно или он умрет, а его хозяин не будет с ним, он обязательно сделает возмещение.
Rashi on Exodus
וכי ישאל איש AND IF A MAN BORROWS — The purpose of this verse is to tell you that the borrower is liable for loss from whatever cause even from accident.
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Rashbam on Exodus
וכי ישאל, an animal to perform work for him.
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Siftei Chakhamim
Employed by the borrower to do his work. Rashi adds the phrase “employed by the borrower to do his work” so we will not think that when the verse says “with him,” it means that they are physically together in a certain place. Therefore Rashi explains it as “to do his work.” [Consequently, the verse is saying that the law is the same] whether the borrower and owner are doing the work in different places or in the same place, or even if the owner is with the borrower but in a different work [not connected to the ox. We know this last case] because the [next] verse says, “If the owner is with him,” implying any work done with him [see Rashi there].
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Mekhilta d'Rabbi Yishmael
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Rav Hirsch on Torah
V. 13. שואל, der Entleiher, von dem diese Stelle spricht, bildet den geraden Gegensatz zum שומר חנם. Der unbezahlte Hüter leistet alles umsonst, der Entleiher genießt alles umsonst. Hinsichtlich der Hut hat daher jener die geringste Verantwortung und ist nur bei פשיעה, Fahrlässigkeit, ersatzpflichtig. Dieser dagegen ist, wie hier ausgesprochen, selbst bei שבורה ומתה, also selbst für durchaus unabwendbare Unfälle ersatzpflichtig, חייב באונסין; er ist nur frei, wenn מתה מחמת מלאכה, wenn der Gegenstand in Folge der ihm gestatteten Verwendung leidet oder zu Grunde geht.
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Chizkuni
'וכי ישאל איש וגו, “and if someone borrows, and it is injured or dies, ”while its owner is not present.
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Rashi on Exodus
בעליו אין עמו THE OWNER THEREOF NOT BEING WITH IT (lit., with “him”) — i. e. if the owner of the ox is not employed with the borrower in his work (Bava Metzia 95b).
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Rashbam on Exodus
ונשבר או מת, it suffers either death or becomes otherwise defunct.
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Rav Hirsch on Torah
בעליו אין עמו וגו׳. Die Halacha lehrt, dass sich dieses עמו nicht auf den geliehenen Gegenstand, sondern auf die Person des Entleihers bezieht, und damit gesagt sei: nur wenn der Darleiher im Augenblick des Leihens in keinem Dienstverhältnis zu dem Entleiher gestanden, ist dieser für jeden das entliehene Gut betreffenden Unfall ersatzpflichtig. War aber im Momente des Leihens der Darleiher in einem bezahlten oder unbezahlten Dienstverhältnis zum Entleiher, so übernimmt derselbe keinerlei Verantwortung für das Gut und ist selbst für Fahrlässigkeit nicht ersatzpflichtig; שאילה בבעלים פטור, selbst פשיעה בבעלים פטור היה עמו בשעת שאילה אין צריך להיות עמו בשעת שבורה ומתה היה עמו בשעת שבורה ומתה צריך להיות עמו בשעת שאילה (B. M. 95 a). Diese bei שואל ausgesprochene, jedoch eben der Halacha zufolge (das. a) für alle vier Hutverhältnisse geltende Bestimmung ist vielleicht unter allen Bestimmungen des jüdischen Zivilrechts diejenige, deren Motiv sich am meisten einer auch nur annähernden Einsicht entzieht, und scheint ihr gegenüber der Wortlaut einen so einfachen Inhalt zu geben, dass sich dem oberflächlichen Gedanken wohl kaum irgendwo ein größerer Kontrast zwischen dem Schein des Wortlautes und der Wirklichkeit der Halacha darstellen dürfte. Was ist natürlicher, als das בעליו אין עמו und das אם בעליו עמו dahin zu verstehen: ist der Eigentümer bei dem Unfall nicht gegenwärtig, so hat der Entleiher zu ersetzen, war aber der Eigentümer bei dem Unfalle gegenwärtig, so hat er nicht zu ersetzen! Und was ist dem gegenüber unbegreiflicher, als die Bestimmung: wenn jemand von einem zu ihm in Dienstverhältnis (עמנ במלאכה) Stehenden etwas leiht, mietet oder zur Hut übernimmt, ist er von jeder Ersatzpflicht frei! So hebt schon שו׳׳ת חות יאיר (223, Ende) das Auffallende dieser Halacha und ihr gegenüber das Einfache des Wortlautes als ein noch ungelöstes Problem hervor: והנה בגוף הדין תמהתי כל ימי אחר שפקודי ד׳ ישרים וכלם נכוחים בטוב טעם וישרים למוצאי דעת וכו׳ ומי יתן ואדע לקרב הדבר הזה אל השכל וכו׳ וכי משום המשאיל במלאכתו של שואל ילקה באבדון ממונו ביד שואל כי לולי דרז׳׳ל ל׳׳ק דהיה י׳׳ל פירוש הכתוב עמו ר׳׳ל אצל דבר ששאל לחבירו והיה לו להשגיח עליו וק׳׳ל ,עכ׳׳ל.
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Chizkuni
שלם ישלם, the borrower has to pay the lender for the value of that animal. The reason for this all encompassing responsibility of the borrower is that he had the complete use of the animal while it was under his care. The lender could claim that the death or harm occurred while the borrower had overworked that animal.
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Rashbam on Exodus
בעליו אין עמו, according to the plain meaning of the text: “its owner is not present supervising the work the animal performed.” According to Baba Metzia 95 even if the owner was engaged with different work, as long as the owner is present while the death or injury occurred, the borrower is not liable for damages.
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Rav Hirsch on Torah
Betrachten wir jedoch den Fall näher, so dürfte sich vielmehr herausstellen, dass der so einfach geglaubten Auffassung des Wortlautes ein solcher Widersinn innewohnt, dass sie unmöglich die Meinung des Textes sein kann. Nach dieser Auffassung soll der שואל nur dann ersatzpflichtig sein, wenn der Eigentümer des Tieres bei dem diesem zugekommenen Unfall nicht gegenwärtig gewesen. War aber der Eigentümer selbst bei dem Unfall gegenwärtig, hat somit, wie שו׳׳ת חות יאיר erläutert, selbst auf sein Gut achten können, so wäre der שואל ersatzfrei. Abgesehen davon, dass, wenn jemand einem andern sein Gut in Hut übergibt, er eben damit sich der Hutaufgabe entledigt, diese vielmehr völlig dem Hüter obliegt, und sich gar kein Rechtsgrund denken lässt, weshalb dieser in Gegenwart des Eigentümers weniger zur Hut verpflichtet und weniger verantwortlich wäre, als in dessen Abwesenheit, so darf man ja nicht übersehen, dass hier ja שבורה ומתה, somit ja gerade solche Unfälle genannt sind, deren Abwendung, wie der natürliche Tod, völlig außer Macht irgend eines Menschen steht, die ja eben den Begriff אונסין גמורין repräsentieren, hinsichtlich deren daher die Anwesenheit oder Abwesenheit des Eigentümers oder irgend eines anderen Menschen völlig gleichgültig ist! Unmöglich kann daher das Gesetz haben sagen wollen: stirbt das Tier eines natürlichen Todes in Gegenwart des Eigentümers, so ist der Hüter frei, stirbt es aber eines natürlichen Todes ohne dass der Eigentümer gegenwärtig ist, so hat der Hüter es zu ersetzen. Es wäre dies völlig widersinnig und kann eine solche Meinung dem Gesetze nicht supponiert werden. Eine solche Auffassung wird zwar (B. M. 95 b) von רב המנונא vorgeführt, jedoch ganz entschieden verworfen. Wenn vielmehr, der Halacha zufolge, die Bestimmung בעליו עמו für alle Hutverhältnisse Anwendung hat, so begreift sichs, warum der Text sie zunächst erst beim שואל ausspricht, weil eben dort die Ersatzpflicht selbst für אונסין גמורין, für שבורה ומתה auszusprechen war, in Zusammenhang mit welchen die Bestimmung בעליו אין עמו nicht missverständlich auf die Gegenwart beim Unfall bezogen werden kann, jener irrtümlichen Auffassung daher vorgebeugt ist. Und dürfte deshalb hier auch der Fall נשבה nicht erwähnt worden sein, weil bei dem gewaffneten Räuberüberfall allerdings die Abwehr denkbar sein kann, und dieser nicht so entschieden den Charakter אונס גמור trägt.
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Rav Hirsch on Torah
Es bleibt daher nichts anderes übrig, als an der Hand der Halacha den Text also zu verstehen, wie ihn R. Aschi (B. M. 96 a) erklärt: Wenn jemand etwas von seinem Nächsten, aber nicht zugleich den Nächsten borgt. Diese schon implizite gegebene Klausel wird durch das בעליו אין עמו noch besonders verdeutlicht, dass also der Eigentümer des geborgten Gutes nicht auch bei dem Borger in Benutzung steht. Es kann auch demnach das בעליו אין עמו sowie אם בעליו עמו fortgesetztes Objekt zu וכי ישאל bilden: wenn jemand etwas von seinem Nächsten, nicht aber dessen Eigentümer entborgt etc. etc. Ganz so wie das Problem der Mischna B. M. 94 a:השואל את פרה ושאל בעליה עמה וכו׳. Jedenfalls steht die Gesetzesbestimmung fest, dass, wenn der Eigentümer des zu hütenden Gutes in dem Momente der Übergabe desselben an den Hüter bei diesem mit seiner Person in irgend einem Dienstverhältnisse steht, dem Hüter aus der Entgegennahme des Gutes keine der hier für die verschiedenen Hüterbeziehungen stipulierten Ersatzpflichten erwachsen, und diese selbst bei offenbarer Fahrlässigkeit, פשיעה בבעלים, nicht eintreten.
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Rav Hirsch on Torah
Es handelt sich nur darum, eine Einsicht in die Motive dieser eigentümlichen Bestimmung zu versuchen. Vielleicht sind folgende Erwägungen nicht ganz ungeeignet, eine solche Einsicht zu vermitteln.
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Rav Hirsch on Torah
Betrachten wir die den ארבעה שומרים auferlegten, die Ersatzpflicht erzeugenden Verantwortlichkeiten, so dürfte einerseits deren Größe in keinem adäquaten Verhältnis zu dem kompensierenden Nutzen stehen, andererseits die Art sämtlicher Verschuldungen eine solche sein, die außer dem Hüterverhältnis keine Ersatzpflicht nach sich zieht. Man vergleiche die Größe des gewöhnlichen Hüterlohnes mit dem möglichen, zum Ersatz kommenden Werte des anvertrauten Gegenstandes, die unentgeltliche Benutzung eines Tieres auf einen Tag mit der Verpflichtung, es zu ersetzen, selbst wenn es eines ganz natürlichen Todes im Hause des Entleihers stirbt, die Verantwortung des bezahlten Hüters selbst bei nächtlichem Diebstahl aus bestverschlossenem Gewahrsam etc. etc. Und selbst פשיעה, grobe Fahrlässigkeit, würde, außer dem Hutverhältnis, wohl moralische, כדי לצאת ידי שמים, nicht aber gerichtliche Ersatzpflicht nach sich ziehen. Es sind alle dahin gehörigen Vergehen keine direkten Beschädigungen, sondern nur גרמא, nur indirekte Veranlassungen, die sich מן התורה der richterlichen Kognition entziehen; z. B. הפורץ גדר בפני בהמת חברו, wenn einer freventlich die Mauer eines Viehstalles einreißt, ist er gerichtlich nur wegen der zerstörten Mauer zu verfolgen, hinsichtlich des verlaufenen Viehes jedoch פטור בדיני אדם וחייב בדיני שמים (B. K. 55 b) u. dergl. Es scheint daher, es habe das Gesetz mit Aufstellung der Bestimmungen über die "vier Hüter" den scharfen Begriff der Verpflichtung gezeichnet, die ein jeder, bei Eingehung eines solchen Verhältnisses, stillschweigend übernimmt. Gehört doch das שומר-Verhältnis zu der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, deren Verpflichtungen auf freiem, gegenseitigem Kontrakte beruhen. Ist doch namentlich das ארבעה שומרים-Gesetz die Hauptgrundlage aller sozialen Wechselbeziehungen. Bis hinauf zum Fürsten stellt sich alles im weiteren Sinne unter dem Begriff שומר dar. Überall sind es Vertrauens- und Leistungsbeziehungen, die zur Verwirklichung kommen. Dem gewissenhaften Rechtsbewusstsein zeichnet hier das Gesetz die ganze Schärfe der Obliegenheit und Verantwortung, die selbst eine freiwillig übernommene, unbezahlte Leistungsverpflichtung z. B. im שומר חנם stillschweigend übernimmt, und überlässt es der positiven, feststellenden Vereinbarung bei Übernahme einer derartigen Obliegenheit, wenn jemand das Maß seiner Verpflichtungen beschränkter feststellen will: מתנה שומר חנם להיות פטור משבועה והשואל להיות פטור מלשלם וכו׳ (B. M. 94 a). Es ist dies keine wider eine Bestimmung des Gesetzes verstoßende und darum rechtsungültige Kondition — מתנה על מה שכתוב בתורה, — nicht nur weil ohnehin כל המתנה וכו׳ בדבר שבממון תנאו קיים, in reinen Geldsachen jede Stipulation zulässig ist, sondern, wie es dort heißt: מעיקרא לא שעבד נפשיה, weil er von vornherein keine weiterreichende Verpflichtung eingegangen.
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Rav Hirsch on Torah
Es scheint nun das Gesetz zu supponieren, dass, wenn jemand dem andern seine Person zu Gebote gestellt hat und ihm sodann auch eine Sache übergibt, er stillschweigend dem andern keine größere Verantwortung für die Sache auferlegt, als dieser hinsichtlich der Person ihm gegenüber übernommen hat. Es ist z. B. der Arbeitgeber juridisch nicht zur Entschädigung zu verhalten, wenn der Arbeiter in seinem Dienste an seiner Person Schaden gelitten. Übernimmt er daher von seinem Arbeiter ein Gut zur Obhut, so übernimmt er stillschweigend auch für diese Sache keine größere Verantwortung. Hier muss also umgekehrt eine weitergehende Verpflichtung bei der Übernahme durch positive Stipulation festgestellt werden.
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Rav Hirsch on Torah
Für die Wahrscheinlichkeit dieser Auffassung dürfte der Umstand sprechen, dass ein einziges Verhältnis der Hutverpflichtungen stillschweigend selbst בבעלים aufrecht bleibt, und dies ist שליחות יד, dass, wenn der Hüter an das anvertraute Gut auch nur Hand gelegt hat, um es widerrechtlich für sich zu benutzen, er damit den Hütercharakter verliert, als גזלן dasteht und חייב באונסין, jedenfalls ersatzpflichtig wird. שליחות יד בבעלים חייב (B. M. 41 b, קצות חשן 346, 1). Nun ist שליחות יד ein direktes sich an der Sache Vergreifen, das auch außer dem Hutverhältnis gerichtliche Folgen nach sich ziehen kann, das aber insbesondere durch einen Vergleich mit hinsichtlich der Person obliegender Verantwortung nicht stillschweigend beseitigt sein kann, da ein tatsächliches Vergreifen an der Person des Arbeiters unbedingt auch juridisch straffällig ist. (Vergl. רא׳׳ש B. M. 17. 21 zu 57 b). In dieser Ausnahme dürfte daher das von uns vermutete Motiv des שאילה בבעלים-Prinzips eine sehr einleuchtende Bestätigung finden.
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Rav Hirsch on Torah
:אם שכיר הוא בא בשכרו ist das Tier ein gemietetes, so ist es dem zur Hut verpflichteten Mieter nur gegen Bezahlung in Benutzung gekommen, es ist bei ihm also der Nutzen nicht einseitig, es ist nicht כל הנאה שלו, wie beim שואל, sondern er ist נהנה ומהנה, der Nutzen ist gegenseitig wie beim שומר שכר, es liegt ihm daher auch eine dem שומר שכר gleiche Verantwortung ob, er ist חייב בגנבה ואבדה und פטור באונסין .(מכילתא)
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