הלכה אויף במדבר 35:18

א֡וֹ בִּכְלִ֣י עֵֽץ־יָד֩ אֲשֶׁר־יָמ֨וּת בּ֥וֹ הִכָּ֛הוּ וַיָּמֹ֖ת רֹצֵ֣חַֽ ה֑וּא מ֥וֹת יוּמַ֖ת הָרֹצֵֽחַ׃

אָדער אַז ער האָט אים געשלאָגן מיט אַ הילצערנער זאַך אין האַנט, װאָס מע קען דערפֿון שטאַרבן, און ער איז געשטאָרבן, איז ער אַ מערדער; טײטן זאָל געטײט װערן דער מערדער.

Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Kapitel — Die Tötung und ihre Ermittlung
Wenn Jemand einen Andern vorsätzlich mit einem Stein oder einem Holz schlägt und ihn in Folge dessen tötet, so werden der Gegenstand, mit dem der Schlag ausgeführt wurde und die Stelle, welche von demselben getroffen ward, in Betracht gezogen und genau ermittelt אוֹמְדִין, ob ein Schlag mit diesem Gegenstand auf das getroffene Glied absolut tödlich wirken müsse, oder nicht. Denn es steht geschrieben: »Und ob der Schlag mit einem Steine in der Hand ausgeführt wurde, der eine tödliche Wunde bewirken kann, oder ob er ihn mittelst eines Gerätes von Holz, welches eine tödliche Wunde herbeizuführen im Stande ist, erschlagen hat« (Num. 35:17-18). Es wird also dabei vorausgesetzt, dass das Instrument geeignet sei, den Tod zu geben, während es aber keineswegs gleichgiltig ist, ob man Jemanden den Schlag auf das Herz oder auf die Hüfte versetzt.
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