הלכה אויף במדבר 35:19

גֹּאֵ֣ל הַדָּ֔ם ה֥וּא יָמִ֖ית אֶת־הָרֹצֵ֑חַ בְּפִגְעוֹ־ב֖וֹ ה֥וּא יְמִיתֶֽנּוּ׃

דער בלוטמאָנער, ער זאָל טײטן דעם מערדער; װען ער טרעפֿט אים, זאָל ער אים טײטן.

Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Der Bluträcher ist verpflichtet den Mörder zu töten; denn es steht geschrieben: »Wer die Blutrache zu üben hat, der töte den Mörder« (Num. 35:19). Die Blutrache liegt aber Jedem ob, der erbberechtigt ist. Will der Bluträcher die Blutrache nicht ausüben, oder ist er nicht im Stande zu töten, oder hat der Gemordete keinen Bluträcher, so lässt das Gericht den Mörder durchs Schwert hinrichten.
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Mishneh Torah, Murderer and the Preservation of Life

Weder Zeugen noch andere Zuschauer dürfen den Mörder, der eine Person vorsätzlich בְּזָדוֹן ums Leben gebracht, töten, bevor er nicht vor Gericht gestellt und zur Hinrichtung verurteilt worden ist. Denn es steht geschrieben: »Und der Mörder sterbe nicht, bevor er vor der Gemeinde gestanden zu Gericht« (Num. 35:12). Dies gilt auch von allen anderen Personen, die eine gerichtliche Todesstrafe verwirkt haben dieselben dürfen, wenn sie ihre Tat verübt, nicht eher hingerichtet werden, als sie vor Gericht gestanden und ihr Urteil vernommen haben.
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