Bibbia Ebraica
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Commento su Deuteronomio 19:15

לֹֽא־יָקוּם֩ עֵ֨ד אֶחָ֜ד בְּאִ֗ישׁ לְכָל־עָוֺן֙ וּלְכָל־חַטָּ֔את בְּכָל־חֵ֖טְא אֲשֶׁ֣ר יֶֽחֱטָ֑א עַל־פִּ֣י ׀ שְׁנֵ֣י עֵדִ֗ים א֛וֹ עַל־פִּ֥י שְׁלֹשָֽׁה־עֵדִ֖ים יָק֥וּם דָּבָֽר׃

Un testimone non deve insorgere contro un uomo per alcuna iniquità, o per alcun peccato, in qualsiasi peccato che egli peccasse; alla bocca di due testimoni, o alla bocca di tre testimoni, deve essere stabilita una questione

Rashi on Deuteronomy

עד אחד ONE WITNESS [SHALL NOT RISE UP AGAINST A MAN FOR ANY INIQUITY] — This is the classic passage from which the general principle is derived that wherever the term “witness” (עד) occurs in the Torah, it means two witnesses, unless it specifically mentions in connection with it the word אחד (Sanhedrin 30a).
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Tur HaArokh

על פי שני עדים, “on the basis of testimony of to witnesses, etc.” The Torah here uses the number “two” in the construct mode, שני עדים, whereas the last time we had a similar verse the Torah wrote the word שנים עדים. This serves our sages as a hint that sometimes (monetary disputes) even a lone witness is not altogether ineffective but can evoke the need for the accused to swear an oath that he is not guilty of the charge brought by the litigant who only backs it up with a single acceptable witness. (Sifri)
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Rabbeinu Bahya

לא יקום עד אחד באיש, “A single witness shall not stand up against any man, etc.;” this verse follows the legislation about moving boundaries to teach that if an owner of a field accuses his neighbor of having moved the mutual boundary between their fields, he has to bring no less than two witnesses to substantiate his accusation. The words of a single witness have no value as testimony, neither when matters of corporal punishment nor monetary punishment is involved.
לכל עון ולכל חטאת, “for any iniquity or for any error;” such as if the single witness testifies that the party he has seen committed a sin against the Lord, such as a violation of the Sabbath, be it intentional or unintentional.
בכל חטא, “of any sin.” This refers to sins involving only words between himself and his fellow.
אשר יחטא, this refers to sins involving money between one person and another. In all of these situations the testimony of a single witness is legally meaningless. Only the testimony of two witnesses can result in the accused being punished.
Our sages in Shevuot 40 interpret the words לכל עון ולכל חטאת restrictively, i.e. only in order to testify concerning sins committed by an action is a single witness useless; however regarding matters of oaths, the testimony of a single witness is not irrelevant at all. Example: Reuven claims that Shimon owes him a sum of money and Shimon denies it. A single witness, Levi, testifies that Shimon does owe Reuven the money. In that instance the testimony of Levi is enough for Shimon to have to repeat his denial on oath.
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Siftei Chakhamim

This establishes a source construct: Wherever “witness” is mentioned in the Torah, the reference is to two, etc. You might ask: Perhaps this verse indicates that whenever “witness” is mentioned in the Torah the reference is to one, because just as here the Torah writes “witness” [in the singular form] and then writes “one” next to it, so everywhere else where it is written “witness” the reference is to one? The answer [in Sotah 2b] is that otherwise [if not as Rashi says], the verse should not have said “one” here because “witness” is singular, and once the Torah wrote “witness,” why write “one”? [Obviously, this is] to inform you that only here “witness” is the reference to “one,” but elsewhere when it writes “witness” without any specification, the reference is to two. You might ask: Why does [Rashi] not explain this above (17:10) on the verse, “He is not to be executed by the oral testimony of one witness”? Tosefos in the first chapter of Sotah (2b) already answered that the word “one” there comes to [teach something else. That we need] united testimony, and to exclude one [witness] seeing from this window and a second witness seeing from another window. Another answer [to the first question] is that one cannot expound the opposite, that wherever it says “witness” without specifying it means one, because if so, when it is written afterwards, “If a false witness (עד) arises against a man, etc. And behold, the witness testified falsely, etc.,” this too would mean one witness. But this cannot be, because it is written afterwards, “You are to do to him as he conspired to do to his brother.” Yet [how could one witness have conspired, for] above it is written, “One witness may not arise, etc.” Then perforce, wherever “witness” is mentioned, the reference is to two, etc. This answers why Rashi did not explain this above (17:10) on the verse, “He is not to be executed by the oral testimony of one witness.” Because you can say that above one might have said the opposite, but here you cannot say the opposite as I have explained. Analyze this well.
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Rav Hirsch on Torah

V. 15. לא יקום וגו׳. In den beiden vorhergehenden Gesetzestiteln, ערי מקלט und הסגת גבול, waren Leben und Eigentum grundlegend als die beiden Hauptgüter des irdischen Hierseins hervorgehoben, deren Unantastbarkeit unter Garantie der staatlichen Gesetzesautoritäten gestellt ist, und die nur auf Grund eines Urteilspruches dieser Autoritäten angegriffen werden können. Die Unantastbarkeit des Lebens — im weiteren Sinne die ganze Leiblichkeit umfassend — und des Vermögens kann nur infolge gerichtlichen Strafurteils Einbuße erleiden, sowie Vermögen auch durch zivilrechtlichen Nachweis des unrechtlichen Besitzes oder der Rechtsverpflichtung zu Leistungen. Daraus gehen die beiden großen Gebiete des jüdischen Gerichtswesens hervor: דיני נפשות und דיני ממונות, jene, wo das Urteil auf Erleiden einer Lebens- oder Leibesstrafe, diese wo es auf Erleiden einer Vermögensstrafe oder Leistung einer Vermögensschuld ergeht. Objekt von beiden ist die verantwortliche Persönlichkeit eines Menschen in Beziehung auf die Gesetzmäßigkeit seiner Handlungen und die Rechtmässigkeit seines Besitzstandes. Das Beweisverfahren, auf welchem ein jedes solches Urteil zu fußen hat, beruht auf Zeugenaussage, und von dieser ist in folgendem die Rede.
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Chizkuni

לא יקום עד אחד באיש, “one witness shall not rise up against a man;” as written here it appears as if this restriction applies only in cases involving a possible death sentence; how do we know that it applies also in matters involving only damages of a financial nature? This is why the Torah adds: לכל עון, “concerning any sin;” how do I know that it applies even in matters involving ritual matters, sacrifices? This is why the Torah added: בכל חטא אשר יחטא, “concerning any sin that he may become guilty of,” between man and G-d or between man and man. How do I know it applies also concerning any misdemeanor? This is why the Torah had commenced with the comprehensive words: לכל עון.
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Rashi on Deuteronomy

לכל עון ולכל חטאת [ONE WITNESS SHALL NOT RISE UP AGAINST A PERSON] FOR ANY INIQUITY OR ANY SIN — i.e. that his fellow man should be punished on account of his evidence either by bodily punishment or by a monetary punishment; but he may rise up against his fellow men to compel him to take an oath. If, for instance, one says to his fellow, “Return me the maneh which I lent you”, and he replies “I have nothing of yours in my possession”, and one witness testifies that he has, he (the defendant) must take an oath to satisfy him (Shevuot 40a; cf. Sifrei Devarim 188:9).
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Rabbeinu Bahya

על פי שנים עדים, “according to two witnesses, etc.” our sages in Gittin 71 interpret the words על פי in our verse as meaning only oral testimony; written depositions are not acceptable as valid testimony. How do we reconcile this with the halachah that money may be extracted by the court on the basis of the signature of witnesses on a document such as an I.O.U? This is a Rabbinic decree designed to help potential borrowers obtain loans. If the Rabbis had not made this concession, many lenders might refuse to lend fearing that when the time comes there would be no witnesses around to testify orally on their behalf.
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Siftei Chakhamim

To have his fellow penalized, etc. The meaning is as if the verse had said, “One witness may not arise against a man” to penalize him with any punishment (עון) [or] with any sacrifice (חטאת). עון means punishment as in [the verse] (Bereishis 15:16), “For the punishment (עון) sin of the Emorites will not be complete [until then].” And the term punishment generally includes any punishment that is either corporal or monetary. And ולכל חטאת that is written in the verse, means sacrifices [sin-offerings]. And the reason Rashi does not explain this [that חטאת means sacrifices] is because it is included in “monetary” [as sacrifices cost money], but the verse wants to specify them [sacrifices] in detail.
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Rav Hirsch on Torah

Es gibt noch ein Gebiet, für welches eine Zeugenaussage von Erfolg sein kann, es ist das Gebiet des איסור והיתר, des gesetzlich Zulässigen oder Unzulässigen, für welches eine Aussage über Beschaffenheit und Zustand von Objekten entscheidend sein kann. Von diesem Gebiete handelt die hier folgende Gesetzesbestimmung nicht zunächst, und werden wir dies nur im Anschluss daran zu besprechen haben.
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Rashi on Deuteronomy

על פי שני עדים [AT THE MOUTH OF TWO WITNESSES ... SHALL THE MATTER BE ESTABLISHED] — at their mouth, but not that they may write their evidence down in a letter and send it to the court, nor that an interpreter stand between the witnesses and the judges (Sifrei Devarim 188:10).
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Siftei Chakhamim

Penalized by his testimony. Because a witness does not rise up [directly] to punish, but [rather rises up] against the person who deserves to be punished. It is through his testimony that the person who deserves punishment is punished.
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Rav Hirsch on Torah

Hier heißt es nun:
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Siftei Chakhamim

However, he may rise up to require him to take an oath. Rashi is answering the following question: The verse should have written “one witness may not arise, etc.” without specifying [for what], and that would imply for both corporal and monetary punishment! He answers that if Scripture had written without specifying, it would imply that it also includes an oath. Therefore it says he may not rise up “about any sin or for any transgression,” but he may rise up to require him to take an oath.
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Rav Hirsch on Torah

לא יקום עד אחד באיש לכל עון ולכל חטאת, gegen die Persönlichkeitkeit eines Menschen, לכל עזן ולכל חטאת, ihn für eine mit Absicht, עון, oder unabsichtlich, חטאת, begangene gesetzwidrige Handlung verantwortlich zu machen, לא יקום עד אחד soll das Zeugnis eines Menschen keinen Bestand, d. i. keine Geltung haben, und zwar בכל חטא אשר יחטא, in Beziehung auf jede Versündigung, die er begehen könnte, also auch in Beziehung auf verweigerte Vermögensleistungen, deren Weigerung einer berechtigten Forderung gegenüber Versündigung wäre. Damit ist denn der Satz gegeben, dass keiner weder zu Lebens- oder Leibesstrafen, מיתה ומלקות, noch zu Vermögensstrafen, קנס, noch zu Vermögensleistungen infolge von גזלות וחבלות הודאות והלואות usw. also überhaupt דיני נפשות ודיני ממונות im weitesten Sinne, auf Grund der Aussage eines Zeugen verurteilt werden könne, und dass auch die -קרבןPflicht infolge einer בשוגג begangenen Gesetzwidrigkeit, חטאת, nicht auf der Aussage eines Zeugen zu beruhen habe (siehe.ספרי — ומה דאיתא נמי שם להעלות לכהונה ולהוריד מן הכהונה הא דלהעלות לכהונה נראה דתלי בפלוגתא בין הר׳׳ן והרמ׳׳בם דלהר׳ן סגי בעד א׳ להאכילו תרומה דאורי׳ וע׳׳כ צ׳׳ל דלהעלות לכהונה בספרי אינו אלא אסמכתא .(עי׳ ר׳׳ן כתובו׳ בג׳ב
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Siftei Chakhamim

But they cannot write their testimony in a letter, etc. You might ask: Why Rashi does not explain this above (17:6) at the verse, “By the speech of two witnesses or three witnesses”? The answer is that above it says “by the speech” because of the flow of the verse [idiom]. But here it is problematical why does the verse say “by the word” twice? Why is it not written, “By the word of two or three, etc.”? Perforce it is to expound -“but they cannot write their testimony in a letter, etc.”
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Rav Hirsch on Torah

Wajikra 4, 23 u. 28 (siehe daselbst) wird die חטאת-Pflicht infolge einer בשוגג begangenen Gesetzwidrigkeit an die Voraussetzung geknüpft, dass הודע אליו חטאתו. Indem hier die erlangte Kenntnis von dem begangenen Irrtum durch הודע אליו ausgedrückt ist, so ist damit ein Zweifaches gegeben. Einmal, dass nicht notwendig er selbst zu dieser Einsicht gekommen sein müsse, in welchem Falle es: או ידע geheißen hätte, andererseits, dass es auch nicht genüge, dass nur andere die Überzeugung hätten, sonst würde sich das Gesetz או הודע ausgedrückt haben. הודע אליו statuiert den Fall, dass andere ihm die Tatsache bezeugen und er mindestens nicht widersprochen. Daher Jebamot 89 b: או הודע אליו חטאתו ולא שיודיעוהו אחרים יכול אעפ׳׳י שאינו מכחישו ת׳׳ל או הודע אליו מ׳׳מ, und wird daraus gefolgert, dass auch עד אחד אומר אכלת חלב והוא שותק חייב, dass auch die nicht widersprochene Aussage eines Zeugen ihn חטאתpflichtig mache. Es unterliegt nun einer verschiedenen Auffassung, wie ein solches der Aussage eines einzelnen Zeugen gegenüber beachtetes Schweigen den Umständen nach aufzufassen sein müsse, ob schon das bloße Einräumen der Möglichkeit genüge, und ebenso die Entgegnung איני יודע ihn pflichtig mache, oder das Schweigen die Wahrscheinlichkeit רגלים לדבר zugeben müsse, איני יודע aber einem Zeugen gegenüber הכחשה gleich sei, oder endlich geradezu שתיקה כהודאה, sich das Schweigen als volles Zugeständnis begreifen lassen müsse. Nach ׳תוספו (Kiduschin 56 b) ד׳׳ה אמר לו zeigt sich eben darin der hier offenbar selbst hinsichtlich der חטאת-Pflicht gegebene Unterschied zwischen עד אחד und שנים עדים, dass עד אחד nur durch Zugeständnis mindestens der Wahrscheinlichkeit (daselbst 66 b ד׳׳ה רבא אמר), die Aussage zweier Zeugen jedoch selbst durch איני יודע oder höchstens die Möglichkeit zugebendes Schweigen die חטאת-Pflicht bringt. In der Tat dürfte auch die Aussage zweier Zeugen selbst ohne Zugeständnis das für חטאת geforderte או הודע אליו vollkommen herstellen, da überall das Zeugnis zweier eine der aus Selbstwahrnehmung geschöpften gleiche Gewissheit bewirkt, somit die Selbstwahrnehmung vertritt (siehe ש׳׳מ zu 3 ב׳׳מb בשם הרמב׳׳ן מה אם ירצה והר׳׳שבא).
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Siftei Chakhamim

Nor may a translator stand between the witnesses and the justices. For example, if the judges do not understand the witnesses’ language. Because “by the word of two witnesses” means by word of two people giving testimony in beis din, [and] that the beis din accepts the testimony [directly] from their mouths.
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Rav Hirsch on Torah

Ob eine von dem Betreffenden widersprochene Aussage zweier in Beziehung auf die חטאת-Pflicht, שנים אומרים אכלת חלב והוא אומר לא אכלתי, selbst für den Widersprechenden eine חטאת-Pflicht bringen könne, hängt von Auffassung der Motive ab, aus welchen die חכמים (Keritot 11 b) diesen Fall verneinen. Nach einer Auffassung (daselbst 12 a) wäre dies Motiv: משום דאדם נאמן על עצמו יותר ממאה איש, weil hinsichtlich der nur persönlich ihn berührenden durch קרבן zu befriedigenden Sühnebedürftigkeit jedem über sich selbst die höchste Glaubwürdigkeit zuzumessen ist. Nach dieser Motivierung gäbe es keinen Fall, in welchem zwei עדים einem Widersprechenden die חטאת-Pflicht bringen könnten. Es wären dann bei Widerspruch des Betreffenden zwei Zeugen für חטאת ebenso folgelos wie ein Zeuge, und — so weit wir sehen — fände dann unsere Stelle, die offenbar da einem Zeugen für חטאת die Wirkung abspricht, wo die Aussage zweier Zeugen wirksam wäre, ihre Erklärung nur bei שתיקה und איני יודע, wie wir dies bereits nach תוספו׳ bemerkt.
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Rav Hirsch on Torah

Nach einer anderen Auffassung (daselbst) räumte der Satz der חכמים: שנים אומרים אכלת חלב והוא אומר לא אכלתי פטור, oder שנים אומרים נטמאת והוא אומר לא נטמאתי פטור nur dann dem widersprochenen Zeugnis zweier keine Folge ein, wenn der Widerspruch nicht notwendig ein absoluter ist, die Aussage nämlich wahr sein kann und doch nicht notwendig daraus die קרבן-Pflicht des Betreffenden folgt, der Widerspruch לא אכלתי z. B. die Deutung, מתרץ דבוריה, zulässt: ich habe nicht חטאתpflichtig gegessen, לא אכלתי שוגג אלא מזיד, ebenso לא נטמאתי, bei einer טומאה ישנה, einer nicht erst heute erlangt sein sollenden טומאה: ich bin nicht חטאת-pflichtig durch meine טומאה geworden, לא עמדתי בטומאתי אלא טבלתי, ich habe, bevor ich mit מקדש und קדשים in Berührung gekommen, durch טבילה und הערב שמש die טומאה beseitigt. Wo aber der Widerspruch ein absoluter ist, wie bei טומאה חדשה, bei erst jüngst erlangter, die Möglichkeit von טבילה und הערב שמש ausschließender טומאה, da gestehen auch die חכמים der von dem Betreffenden widersprochenen Aussage zweier Zeugen, wie überall so auch für die חטאת-Pflicht volle Wirkung zu und sind da im Einklange mit ר׳ מאיר׳s Deduktion: אם הביאו שנים לידי מיתה חמורה לא יביאוהו לידי קרבן הקל. Dieser Auffassung gemäß, die auch 8 ,11 הל׳ שגגות) רמב׳׳ם) adoptiert, behielte unser Text die einfache Erklärung und spräche bei חטאת ebenso wie bei עון von dem Fall absoluten Widerspruchs dessen, gegen welchen das Zeugnis gerichtet ist. Während לכל עון ולכל חטאת dem Widerspruch gegenüber das Zeugnis zweier aufrecht bleibt, ist einem solchen Widerspruch gegenüber das Zeugnis eines Zeugen nichtig. עד אחד בהכחשה ולא כלום.
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Rav Hirsch on Torah

Diese, wie wir glauben, nicht zu umgehende Tatsache, dass nach unserem Texte notwendig auch in Beziehung auf חטאת ein Unterschied zwischen עד אחד und שנים עדים gegeben ist, dürfte, so weit wir sehen, von den Kommentatoren der betreffenden Verhandlungen nicht in ihren Konsequenzen völlig beachtet worden sein. So würde sich z. B. für רמב׳׳ם welcher הל׳ שנגות 3, 1-2 keinen Unterschied zwischen עד א׳ und zwei Zeugen bei שתיקה statuiert, wohl die Notwendigkeit ergeben, einen solchen bei הכחשה nach dem Motiv מגו zuzulassen und ihm die Adoption des Motivs אדם נאמן (unmöglich machen, woraus sich, wie uns scheint, seine Sätze (daselbst 11, 8 על עצמו hinlänglich erklären (vergl. כ׳׳מ und ל׳׳מ daselbst).
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Rav Hirsch on Torah

Wir haben aus diesen Verhandlungen nur die Kardinalpunkte hervorgehoben, so weit sie zur Erläuterung unseres Textes notwendig scheinen (siehe ausführlich Keritot 11 b f.; B. M. 3 b; Jebamot 87 b; Kiduschin 56 b; תוספו׳ und die Kommentare daselbst).
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Rav Hirsch on Torah

An diese gesetzliche Tatsache, dass unter Umständen selbst עד אחד ohne הכחשה für die חטאת-Pflicht wirksame Glaubwürdigkeit zuerkannt ist, lehnt sich die weitere, von uns schon berührte Frage nach der Glaubwürdigkeit eines עד אחד באיסורין, der Aussage eines einzelnen, die sich nicht direkt auf verantwortliche Handlungen, sondern zunächst auf Beschaffenheit und Zustände beziehen. Wir verzeichnen auch hierüber einige Hauptgrundsätze. Allgemein עד א׳ נאמן באיסורין, wo לא אתחזק אסורא, die Aussage eines einzelnen ist genügend über die Beschaffenheit eines Objektes, wo dieselbe zweifelhaft ist und nach keiner Seite hin eine Präsumtion vorwaltet, z. B. חתיכה ספק חלב ספק שומן. Selbst wo die איסור-Präsumtion vorwaltet, איתחזק איסורא, ist der einzelne נאמן, wenn בידו לתקנו, wenn es in seiner Macht und seiner Befugnis gelegen, den היתר-Zustand herbeizuführen, z. B. hinsichtlich einer בהמה durch שחיטה, einer טבלFrucht durch תרומה-Ausscheidung. Ebenso ist über ihm eigene oder anvertraute Objekte der einzelne, selbst wenn die היתר-Präsumtion vorwaltet, נאמן zu erklären, dass ihr היתר-Zustand eine Änderung erlitten, z. B. טהרות, dass sie טמא, Wein, dass er נסך geworden etc. Bei anvertrauten Gütern nach der Zurückgabe jedoch nur, wenn er sofort bei erster Gelegenheit dies erklärt. Wie oben in Beziehung auf die חטאת-Pflicht, so gilt auch für das Einzelzeugnis im איסור-Gebiete der Satz, dass ein von dem Eigentümer schweigend hingenommenes Einzelzeugnis Geltung hat, wenn das Schweigen den Umständen nach die Wahrscheinlichkeit, רגלים לדבר, nach anderer Auffassung selbst, wenn es bloß die Möglichkeit איני יודע, einräumt. (Jebamot 88 a; Kiduschin 56 b; Gittin 54 b ראש daselbst. Alle diese Sätze unterliegen für die Anwendung noch näherer Ausführung (siehe Jore Dea 127, ש׳׳ך daselbst).
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Rav Hirsch on Torah

Wir fügen noch den einen folgereichen Satz bei: ward einmal durch ein lediglich auf Beschaffenheit und Zustand eines Objekts gerichtetes Einzelzeugnis in erfolgreicher Weise die Beschaffenheit oder der Zustand eines solchen Objektes mit gesetzlicher Geltung, wenngleich nur durch ein Einzelzeugnis, festgestellt, so würde derjenige, der sodann in Beziehung auf dieses Objekt der gesetzlichen Feststellung entgegenhandelt, auf Grund zweier Zeugen wegen dieser gesetzwidrigen Handlung zur Verantwortung gezogen werden können, obgleich der gesetzwidrige Charakter der Handlung im letzten Grunde auf einem Einzelzeugnis beruht; siehe 6 ,16 הל׳ סנהדרין רמב׳׳ם.
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Rav Hirsch on Torah

Die auch durch andere gesetzlichen Tatsachen (siehe Raschi Chulin 10 b, ׳תוספו Gittin 2 b) feststehende Norm der Zulässigkeit des Einzelzeugnisses im איסור והיתרGebiete dürfte auch in der Fassung unseres Textes implizite liegen. Es heißt nicht absolut לא יקום עד אחד, sondern באיש, gegen eine für ihre Handlungen verantwortlich zu machende Persönlichkeit ist ein Einzelzeugnis nicht zulässig, wohl aber, wo es zunächst nur um sachliche Feststellung objektiver Beschaffenheiten und Zustände sich handelt, und auch die bedingte Beschränkung dieser Zulässigkeit auf Fälle, in welchen nicht איתחזק איםורא, dürfte nicht minder im Sinne unseres Textes liegen. Auch das Zeugnis gegen eine im allgemeinen oder dem berechtigten besonderen Bewusstsein vorhandene Präsumtion, ist ein Zeugnis באיש, ein Zeugnis gegen die Persönlichkeit, wenn nicht in ihrer Verantwortlichkeit für ihre Handlungen, so doch in ihrer der Welt um sich bewussten Intelligenz, und sowohl unserem Handeln als unserem Wissen entgegenzutreten, bedarf es des Zeugnisses zweier. Dagegen bescheidet sich unser Wissen von selbst in Beziehung auf Objekte im Besitze anderer oder solcher, in deren Macht eine Änderung der von uns vorauszusetzenden Zustände liegt, und jeder ist נאמן על שלו und über jedes Objekt שבידו לתקנו —
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Rav Hirsch on Torah

Aus der die Unzulässigkeit des Einzelzeugnisses beschränkenden Beifügung: לכל עון ולכל חטאת fließt nach (Schebuot 40 a) der Kanon: לכל עון ולכל חטאת אינו קם אבל קם הוא לשבועה כל מקום ששנים מחייבין אותו ממון עד אחד מחייבו שבועה, dass auch im zivilrechtlichen Gebiete hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Besitzstandes dem Einzelzeugnis zwar nicht die Kraft zur Verurteilung des Verklagten, jedoch die Kraft zur Eidespflicht desselben beizumessen ist, so dass überall — mit Ausschluss der Vermögensstrafe, קנס — wo das Zeugnis zweier ihn zu Vermögensleistung verurteilen würde, das Einzelzeugnis ihm den gerichtlichen Eid auferlegt, und zwar nach der als Halacha rezipierten Ansicht des רי׳׳ף selbst da, wo die Klage lediglich auf der Aussage des Einzelzeugen beruht, indem dem Kläger selbst das positive Bewusstsein der Forderung fehlt, כגון שאמר לו עד אחד אמר לי שנטלת משלי מנה והלה כופר והביא את העד, wo der Kläger nicht mit einer טענת ברי, sondern mit einer טענת שמא auftritt (רא׳׳ש zu Schebuot 1, 5 und Ch. M. 75, 23).
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Rav Hirsch on Torah

Wir haben hier den bemerkenswerten Fall, dass im Gegensatz zur sonstigen Norm das Einzelzeugnis im zivilrechtlichem Gebiete eine Geltung hat, die ihm im איסור והיתרGebiete entgehen würde. Während באיסורין ein widersprochenes Einzelzeugnis folgelos ist, עד אחד בהכחשה ולא כלום, bringt בדיני ממונות ein solches den Verklagten zur שבועה. Es folgt dies wohl aus der Schwere der Verantwortlichkeit eines jeden für die Rechtmässigkeit seines Besitzstandes und aus der Bedeutung des gerichtlichen Eides, שבועת הדיינים, mit welchem ein jeder vor Gericht seinen unvollkommen angegriffenen Besitzstand nur durch Unterstellung desselben samt seiner ganzen Persönlichkeit im Eide unter Gottes Einschreiten zu schützen vermag. Ein Begriff, der sofort auch das Motiv einsehen lassen dürfte, weshalb bei einer Klage auf קנס kein solcher gerichtlicher Eid eintritt. Da קנס, Vermögenspön, nur erst infolge gerichtlichen Urteils Schuld wird, liegt in einer Klage auf Pön nicht die Behauptung eines unrechtlichen Besitzstandes des Verklagten. Wir haben diese שבועת עד אחד bereits Schmot S. 272 f. im Zusammenhange mit מודה במקצת und שבועת שומרין betrachtet (siehe daselbst).
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Rav Hirsch on Torah

על פי שנים וגו׳ (siehe zu Kap. 17, 6). Was dort nur für דיני נפשות ausgesprochen ist, ist hier allgemein und auch für דיני ממונות wiederholt.
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Rav Hirsch on Torah

Gittin 71 a wird an dem Ausspruche: על פי שנים עדים die Bestimmung gelehrt: מפיהם ולא מפי כתבם dass Zeugen nur mündlich, nicht aber schriftlich ihr Zeugnis abzulegen haben, und daher ein Stummer zum Zeugnis unfähig sei. Über die Tragweite dieses Satzes sind die Ansichten verschieden. Nach Raschi und רמב׳׳ם wäre überhaupt kein schriftliches Zeugnis vor Gericht gültig. Nach ר׳׳ת jedoch nur solcher, die, wie Stumme und Verstorbene, nicht auch eventuell mündlich über die Sache vernommen werden können. Vollsinnige hingegen, so lange sie am Leben sind, können nötigenfalls ihr Zeugnis auch schriftlich dem Gerichte zugehen lassen. Zu unterscheiden davon ist שטר, eine Schuld-, Verkaufs- oder Schenkungsurkunde. Obgleich dieselben in Form einer Zeugenaussage aufgenommen sind, so haben sie doch volle, einer mündlichen Vernehmung gleiche gerichtliche Geltung. עדים החתומים על השטר נעשו כמי שנחקדה עדותן בב׳׳ד (Gittin 3 b). Solche שטרות sind nämlich keine selbständige Aussage der Zeugen, sondern eine im Auftrage der Beteiligten geschehene, somit von diesen von vornherein für sich und gegen sich anerkannte Bekundung. Sie sind wesentlich nicht sowohl כתבָם eine schriftliche Bekundung der Zeugen, sondern eine schriftliche Bekundung der Parteien, in deren Auftrag die Schrift verfasst wurde (siehe Gittin 71 a, Ketubot 20 a, ׳תוספו daselbst und Jebamot 31 b). Nach Rambam (Nach Hilchot 3, 4) wäre jedoch die Zulässigkeit schriftlicher Urkunden vor Gericht überhaupt nur eine von den חכמים im Interesse des Verkehrsleben getroffene Einrichtung, eine Auffassung, gegen welche sich רמ׳׳בן zu שורש ב׳ ספר המצות mit Entschiedenheit ausspricht (siehe ש׳׳ך zu ח׳׳מ 28, 12).
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Rav Hirsch on Torah

Ketubot 20 a wird aus der Regel: מפיהם ולא מפי כתבם auch noch. die Konsequenz gezogen, dass ein Zeuge vor Gericht nur das als Zeugnis aussagen darf, was ihm im Momente der Vernehmung noch im lebendigen Bewusstsein, מפיהם, ist, nicht aber, dessen Bewusstsein für ihn nur auf bei ihm befindlichen schriftlichen Notizen, מפי כתבםמ, beruht, es sei denn, dass er infolge dieser Notizen sich des tatsächlichen Vorgangs selber wiederum in der Erinnerung bewusst geworden (siehe daselbst).
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Rav Hirsch on Torah

יקום דבר (vergl. בעל דברים Schmot 24, 14; — siehe daselbst).
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